2006/639/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. November 2005 über die staatliche Beihilfe, die Italien zugunsten von Fincantieri gewähren will (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2005) 4433) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die in Artikel 3 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1540/98 vorgesehene Auslieferungsfrist von drei Jahren kann für das von Fincantieri gebaute Schiff 6079 nicht verlängert werden. Folglich darf für dieses Schiff keine auftragsbezogene Betriebsbeihilfe gewährt werden.
Article 2
Italien teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach der Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Italienische Republik gerichtet.
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