2006/784/EG: Entscheidung der Kommission vom 14. November 2006 zur Zulassung von Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern in Frankreich (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 5400) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Folgende Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern werden gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 3220/84 in Frankreich zugelassen: a) das Gerät Capteur Gras/Maigre — Sydel (CGM) und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 1 des Anhangs aufgeführt sind; b) das Gerät CSB Ultra-Meater und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 2 des Anhangs aufgeführt sind; c) das manuelle Verfahren (ZP) und die entsprechenden Schätzverfahren, deren Einzelheiten in Teil 3 des Anhangs aufgeführt sind. Das manuelle Verfahren (ZP) darf nur in Schlachthöfen mit einer maximalen Schlachtleistung von 200 Schweinen pro Woche verwendet werden.
Article 2
Abweichend von der Standardangebotsform gemäß Artikel 2 der Verordnung (EWG) Nr. 3220/84 dürfen die Schweineschlachtkörper beim Wiegen und bei der Einstufung mit Zunge gestellt werden. Damit die Preise für geschlachtete Schweine auf einer vergleichbaren Grundlage notiert werden können, wird das festgestellte Warmgewicht gegebenenfalls um 0,5 % verringert.
Article 3
Änderungen der Geräte und Schätzverfahren sind nicht zulässig.
Article 4
Die Entscheidung 97/28/EG wird aufgehoben. Frankreich kann jedoch bis 17. Dezember 2006 anstelle der in dieser Entscheidung vorgesehenen Verfahren weiterhin die in Anwendung der Entscheidung 97/28/EG zugelassenen Verfahren zur Einstufung von Schweineschlachtkörpern verwenden.
Article 5
Diese Entscheidung ist an die Französische Republik gerichtet.
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