2006/908/EG,Euratom: Beschluss des Rates vom 4. Dezember 2006 über den ersten Teil des dritten Beitrags der Gemeinschaft an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung zugunsten des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors
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Article 1
Die Gemeinschaft leistet 2006 einen Beitrag von 14,4 Millionen EUR an die Europäische Bank für Wiederaufbau und Entwicklung („EBWE“) zugunsten des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors. Die Mittel werden von der Haushaltsbehörde innerhalb der von der finanziellen Vorausschau gesetzten Grenzen bewilligt. Der Beitrag wird aus verfügbaren jährlichen Haushaltsbewilligungen finanziert.
Article 2
1 Die Kommission verwaltet den Beitrag zu dem Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors nach Maßgabe der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 des Rates vom 25. Juni 2002 über die Haushaltsordnung für den Gesamthaushaltsplan der Europäischen Gemeinschaften und insbesondere nach den Grundsätzen einer wirtschaftlichen und effizienten Verwaltung. Die Kommission stellt der Haushaltsbehörde und dem Rechnungshof alle einschlägigen Informationen zur Verfügung und stellt auf deren Wunsch alle zusätzlichen Informationen zu Fragen der Verwaltung des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors zur Verfügung, soweit sie den Beitrag der Gemeinschaft betreffen.
2 Die Kommission gewährleistet, dass bei der Auftragsvergabe im Zusammenhang mit Zuschüssen aus dem Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors keine Diskriminierung zwischen den einzelnen Mitgliedstaaten stattfindet. Die Kommission kann von Fall zu Fall die Auftragsvergabe an Drittländer, die keine TACIS-Partnerländer sind, im Interesse der Projekte zum Plan für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors genehmigen.
Article 3
Gemäß Artikel II Abschnitt 2.02 der Satzung des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors ist der Beitrag der Gemeinschaft Gegenstand einer Vereinbarung in Form eines Briefwechsels zwischen der Kommission und der EBWE.
Article 4
Die Kommission erstattet dem Europäischen Parlament und dem Rat alljährlich Bericht über die Fortschritte bei der Durchführung des Fonds für die Ummantelung des Tschernobyl-Reaktors.
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