2006/950/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. September 2006 über die staatliche Beihilfe K 49/2005 (ex N 233/2005) zugunsten der Chemobudowy Kraków S.A. (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 4214) Text von Bedeutung für den EWR.
Text
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Article 1
Die Beihilfemaßnahmen in Höhe von 10693000 PLN, die Polen der Chemobudowy Kraków gewähren wollte, wurden nach Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens durch die Kommission zurückgenommen. Damit wurde das förmliche Prüfverfahren in Bezug auf diese Maßnahmen gegenstandslos.
Article 2
Die am 12. Mai 2004 gewährte Maßnahme wurde später von der Vergabebehörde aufgehoben. Damit war das förmliche Prüfverfahren auch in Bezug auf diese Maßnahmen gegenstandslos. Die am 20. Mai 2004 gewährte Maßnahme stellt nach Auffassung der Kommission keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag dar.
Article 3
Diese Entscheidung ist an Polen gerichtet.
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