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Seqlense EUR-Lex

2006/950/EG: Entscheidung der Kommission vom 26. September 2006 über die staatliche Beihilfe K 49/2005 (ex N 233/2005) zugunsten der Chemobudowy Kraków S.A. (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 4214) Text von Bedeutung für den EWR.

CELEX
32006D0950
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2006-09-26
In force since
2006-12-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Beihilfemaßnahmen in Höhe von 10693000 PLN, die Polen der Chemobudowy Kraków gewähren wollte, wurden nach Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens durch die Kommission zurückgenommen. Damit wurde das förmliche Prüfverfahren in Bezug auf diese Maßnahmen gegenstandslos.

Article 2

Die am 12. Mai 2004 gewährte Maßnahme wurde später von der Vergabebehörde aufgehoben. Damit war das förmliche Prüfverfahren auch in Bezug auf diese Maßnahmen gegenstandslos. Die am 20. Mai 2004 gewährte Maßnahme stellt nach Auffassung der Kommission keine staatliche Beihilfe im Sinne von Artikel 87 Absatz 1 EG-Vertrag dar.

Article 3

Diese Entscheidung ist an Polen gerichtet.

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