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Seqlense EUR-Lex

Gemeinsamer Standpunkt 2006/787/GASP des Rates vom 13. November 2006 zur Verlängerung bestimmter restriktiver Maßnahmen gegen Usbekistan

CELEX
32006E0787
Document type
COMPOS
Sector
Legislation
Date of document
2006-11-13
In force since
2006-11-13
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die in den Artikeln 1 und 2 des Gemeinsamen Standpunkts 2005/792/GASP genannten Maßnahmen werden um einen Zeitraum von zwölf Monaten und die in Artikel 3 jenes Gemeinsamen Standpunkts genannten Maßnahmen um einen Zeitraum von sechs Monaten verlängert.

Article 2

Dieser Gemeinsame Standpunkt wird fortlaufend überprüft. Er wird verlängert oder gegebenenfalls geändert, wenn der Rat der Auffassung ist, dass die mit ihm verfolgten Ziele nicht erreicht wurden.

Article 3

Dieser Gemeinsame Standpunkt wird am Tag seiner Annahme wirksam.

Article 4

Dieser Gemeinsame Standpunkt wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Relations

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