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Seqlense EUR-Lex

Richtlinie 2006/138/EG des Rates vom 19. Dezember 2006 zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem bezüglich der Geltungsdauer der Mehrwertsteuerregelung für Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie bestimmte elektronisch erbrachte Dienstleistungen

CELEX
32006L0138
Document type
DIR
Sector
Legislation
Date of document
2006-12-19
In force since
2006-12-29
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

„(3 Absatz 1 Buchstaben j und k sowie Absatz 2 gelten bis zum 31. Dezember 2008.“

„(2 Absatz 1 gilt bis zum 31. Dezember 2008.“

„(2 Die Mitgliedstaaten wenden Artikel 58 Buchstabe b bis zum 31. Dezember 2008 auf die in Artikel 56 Absatz 1 Buchstabe j genannten Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen an, die durch einen Steuerpflichtigen, der den Sitz seiner wirtschaftlichen Tätigkeit oder eine feste Niederlassung, von der aus die Dienstleistung erbracht wird, oder in Ermangelung eines solchen Sitzes oder einer solchen Niederlassung seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort außerhalb der Gemeinschaft hat, an Nichtsteuerpflichtige erbracht werden, die in einem Mitgliedstaat ansässig sind oder dort ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort haben.“

Article 357

Dieses Kapitel gilt bis zum 31. Dezember 2008.“

Article 2 Umsetzung

1 Die Mitgliedstaaten setzen die Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft, die erforderlich sind, um dieser Richtlinie ab dem 1. Januar 2007 nachzukommen. Sie setzen die Kommission unverzüglich davon in Kenntnis. Wenn die Mitgliedstaaten diese Vorschriften erlassen, nehmen sie in den Vorschriften selbst oder durch einen Hinweis bei der amtlichen Veröffentlichung auf diese Richtlinie Bezug. Die Mitgliedstaaten regeln die Einzelheiten der Bezugnahme.

2 Die Mitgliedstaaten teilen der Kommission den Wortlaut der wichtigsten innerstaatlichen Rechtsvorschriften mit, die sie auf dem unter diese Richtlinie fallenden Gebiet erlassen.

Article 3

Diese Richtlinie tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab 1. Januar 2007.

Article 4

Diese Richtlinie ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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