Verordnung (EG) Nr. 1667/2006 des Rates vom 7. November 2006 über Glukose und Laktose (kodifizierte Fassung)
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Article 1
Die mit der Verordnung (EG) Nr. 1784/2003 und den Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung für Glukose und Glukosesirup der Unterpositionen 17023091, 17023099 und 17024090 der Kombinierten Nomenklatur eingeführte Regelung wird auf Glukose und Glukosesirup der Unterpositionen 17023051 und 17023059 der Kombinierten Nomenklatur ausgedehnt.
Article 2
Die mit der Verordnung (EG) Nr. 1255/1999 und den Durchführungsbestimmungen zu dieser Verordnung für Laktose und Laktosesirup der Unterposition 17021900 der Kombinierten Nomenklatur eingeführte Regelung wird auf Laktose und Laktosesirup der Unterposition 17021100 der Kombinierten Nomenklatur ausgedehnt.
Article 3
Wenn die Regelung für Glukose und Glukosesirup oder für Laktose und Laktosesirup der Unterpositionen 17023091, 17023099, 17024090 sowie 17021900 der Kombinierten Nomenklatur aufgrund von Artikel 37 des Vertrages oder nach den in Durchführung des genannten Artikels festgelegten Verfahren geändert wird, werden diese Änderungen jeweils auch auf Glukose und Glukosesirup bzw. Laktose und Laktosesirup der Unterpositionen 17023051, 17023059 sowie 17021100 der Kombinierten Nomenklatur ausgedehnt, es sei denn, dass nach denselben Verfahren andere Maßnahmen getroffen werden, welche eine Harmonisierung der Regelung für diese Erzeugnisse mit der Regelung für die genannten Erzeugnisse erlauben.
Article 4
Die Verordnung (EWG) Nr. 2730/75 wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang II zu lesen.
Article 5
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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