Verordnung (EG) Nr. 1742/2006 der Kommission vom 24. November 2006 zur Eröffnung und Verwaltung von Gemeinschaftszollkontingenten für Weine mit Ursprung in der Republik Albanien
Text
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Article 1
1 Für Einfuhren von Weinen mit Ursprung in Albanien in die Gemeinschaft werden Zollkontingente zum Nullzollsatz eröffnet.
2 Der Nullzollsatz wird angewandt, wenn die eingeführten Weine von einem Herkunftsnachweis gemäß dem Protokoll 3 zum Interimsabkommen und zum Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen begleitet sind.
Article 2
Die in Artikel 1 genannten Zollkontingente werden von der Kommission gemäß den Artikeln 308a bis 308c der Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 verwaltet.
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Dezember 2006.
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