Verordnung (EG) Nr. 1929/2006 des Rates vom 23. Oktober 2006 über die Durchführung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Gemeinschaft und Uruguay gemäß Artikel XXIV Absatz 6 des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens (GATT) 1994 und zur Änderung des Anhangs I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Anhang I Teil III Abschnitt III Anhang 7 (WTO-Zollkontingente, die von den zuständigen Behörden der Gemeinschaft zu eröffnen sind) der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 wird wie folgt geändert: 1. In KN-Code 02013000 wird die Bezeichnung des EG-Zollkontingents von 4000 Tonnen: Fleisch, entbeint, von hoher Qualität, frisch, gekühlt oder gefroren, das folgender Beschreibung entspricht: Teilstücke von Rindfleisch, ausschließlich von Weidetieren, deren Lebendgewicht bei der Schlachtung 460 kg nicht überschreitet, von besonderer oder guter Qualität, mit der Bezeichnung besondere Rindfleischteilstücke, in Kartons Special boxed beef; diese Teilstücke dürfen die Bezeichnung sc (special cuts) tragen ersetzt durch: Fleisch, entbeint, von hoher Qualität von Rindern, frisch, gekühlt oder gefroren. 2. In der Spalte Sonstige Bedingungen wird Folgendes eingefügt: Lieferland: Uruguay.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions