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Seqlense EUR-Lex

Entscheidung der Kommission vom 19. Mai 2004 über die Beihilferegelung, die Italien zugunsten der Geflügelzuchtbetriebe einführen will — Programm A.I.M.A., Bereich Geflügelzucht — C 59/2001 (ex N 97/1999) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2004) 1802)

CELEX
32007D0052
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2004-05-19
In force since
2007-02-06
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Beihilfen, die Italien auf der Grundlage des nationalen Programms der A.I.M.A.-Interventionen für 1999 gewähren will, sind mit dem gemeinsamen Markt unvereinbar. Italien darf die fraglichen Beihilfen nicht gewähren.

Article 2

Italien teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Verabschiedung dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die getroffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen.

Article 3

Diese Entscheidung ist an die Republik Italien gerichtet.

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