Entscheidung der Kommission vom 19. Juli 2006 über die staatliche Beihilfe C 35/2005, die die Niederlande für einen Breitbandnetzausbau in Appingedam gewähren wollen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2006) 3226) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Die staatliche Beihilfe, die die Niederlande zum Ausbau eines Breitbandnetzes in Appingedam zu gewähren beabsichtigen, ist mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar. Die Beihilfemaßnahme darf daher nicht durchgeführt werden.
Article 2
Die Niederlande teilen der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen.
Article 3
Diese Entscheidung ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
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