2007/304/EG: Entscheidung der Kommission vom 25. April 2007 über die Rücknahme von Bt176(SYN-EV176-9)-Mais und daraus gewonnenen Erzeugnissen vom Markt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 1804)
Text
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Article 1
Zur Gewährleistung einer wirksamen Rücknahme von zum Anbau bestimmtem Saatgut der Inzuchtlinien und Hybriden aus SYN-EV176-9-Mais vom Markt ergreift der meldende Unternehmer die im Anhang aufgeführten Maßnahmen. Der meldende Unternehmer legt der Kommission innerhalb von sechs Monaten ab dem Datum der Bekanntgabe der vorliegenden Entscheidung einen Bericht über die Durchführung der im Anhang aufgeführten Maßnahmen vor.
Article 2
Das Vorhandensein von Material, das SYN-EV176-9-Mais enthält, aus diesem besteht oder gewonnen wurde, in Lebensmitteln oder Futtermitteln, die gemäß Artikel 8 Absatz 1 und Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung gemeldet wurden, wird bis fünf Jahre nach dem Datum der Bekanntgabe der vorliegenden Entscheidung toleriert: a) sofern dieses Vorhandensein zufällig oder technisch unvermeidbar ist und b) der Gehalt nicht mehr als 0,9 % beträgt.
Article 3
Die Einträge im Gemeinschaftsregister genetisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel gemäß Artikel 28 der Verordnung werden hinsichtlich SYN-EV176-9-Mais unter Berücksichtigung der vorliegenden Entscheidung geändert.
Article 4
Diese Entscheidung ist an Syngenta Crop Protection AG, P.O. Box, CH-4002 Basel, gerichtet.
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