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Seqlense EUR-Lex

2007/307/EG: Entscheidung der Kommission vom 25. April 2007 über die Rücknahme von Topas 19/2 (ACS-BNØØ7-1)-Raps und daraus gewonnenen Erzeugnissen vom Markt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 1809)

CELEX
32007D0307
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2007-04-25
In force since
2007-05-05
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Das Vorhandensein von Material, das ACS-BNØØ7-1-Raps enthält, daraus besteht oder daraus gewonnen wird, in Lebensmitteln oder Futtermitteln, die gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe a und Artikel 20 Absatz 1 der Verordnung gemeldet wurden, wird bis fünf Jahre nach dem Datum der Bekanntgabe der vorliegenden Entscheidung toleriert, a) sofern dieses Vorhandensein zufällig oder technisch unvermeidbar ist und b) der Gehalt nicht mehr als 0,9 % beträgt.

Article 2

Die Einträge im Gemeinschaftsregister genetisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel gemäß Artikel 28 der Verordnung werden für ACS-BNØØ7-1-Raps unter Berücksichtigung der vorliegenden Entscheidung geändert.

Article 3

Diese Entscheidung ist an Bayer CropScience AG, Alfred-Nobel-Str. 50, D-40789 Monheim am Rhein, gerichtet.

Relations

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