2007/308/EG: Entscheidung der Kommission vom 25. April 2007 über die Rücknahme von aus GA21xMON810 (MON-ØØØ21-9xMON-ØØ81Ø-6)-Mais gewonnenen Erzeugnissen vom Markt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 1810)
Text
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Article 1
Das Vorhandensein von Material, das aus MON-ØØØ21-9xMON-ØØ81Ø-6-Mais gewonnen wurde, in Lebensmitteln oder Futtermitteln, die gemäß Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b und Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe b der Verordnung gemeldet wurden, wird bis fünf Jahre nach dem Datum der Bekanntgabe der vorliegenden Entscheidung toleriert, a) sofern dieses Vorhandensein zufällig oder technisch unvermeidbar ist und b) der Gehalt nicht mehr als 0,9 % beträgt.
Article 2
Die Einträge im Gemeinschaftsregister genetisch veränderter Lebensmittel und Futtermittel gemäß Artikel 28 der Verordnung werden für MON-ØØØ21-9xMON-ØØ81Ø-6-Mais unter Berücksichtigung der vorliegenden Entscheidung geändert.
Article 3
Diese Entscheidung ist an Monsanto Europe S.A., Scheldelaan 460, Haven 627, B-2040 Antwerpen, als Vertreter von Monsanto Company, Vereinigte Staaten von Amerika, gerichtet.
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