2007/392/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Mai 2007 über die Nichtaufnahme von Oxydemeton-Methyl in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und die Aufhebung der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 2098) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
Oxydemeton-Methyl wird nicht als Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen.
Article 2
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass a) Zulassungen von Oxydemeton-Methyl enthaltenden Pflanzenschutzmitteln bis 21. November 2007 widerrufen werden; b) ab dem Tag der Veröffentlichung der vorliegenden Entscheidung keine Zulassungen von Oxydemeton-Methyl enthaltenden Pflanzenschutzmitteln gewährt oder verlängert werden.
Article 3
Jede von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Richtlinie 91/414/EWG eingeräumte Frist muss so kurz wie möglich sein und endet spätestens am 21. November 2008.
Article 4
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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