2007/430/EG: Beschluss der Kommission vom 19. Juni 2007 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren synthetischer Spinnfasern aus Polyester (PSF) mit Ursprung in Malaysia und Taiwan und zur Freigabe der Sicherheitsleistungen für die vorläufigen Zölle
Text
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Article 1
Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren synthetischer Spinnfasern aus Polyester, weder gekrempelt noch gekämmt noch anders für die Spinnerei bearbeitet, mit Ursprung in Malaysia und Taiwan, die unter KN-Code 55032000 eingereiht werden, wird eingestellt.
Article 2
Die Verordnung (EG) Nr. 2005/2006 wird aufgehoben.
Article Artikel3
Die Sicherheitsleistungen für die vorläufigen Antidumpingzölle, die mit der Verordnung (EG) Nr. 2005/2006 eingeführt wurden, werden freigegeben.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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