Skip to content
Seqlense EUR-Lex

2007/667/EG: Entscheidung der Kommission vom 15. Oktober 2007 zur Genehmigung der Nutzung gefährdeter Rinder bis zum Ende ihres produktiven Lebens in Deutschland nach amtlicher Bestätigung eines BSE-Falls (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 4648)

CELEX
32007D0667
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2007-10-15
In force since
2007-10-15
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Abweichend von Artikel 13 Absatz 1 Buchstabe c Unterabsatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 darf Deutschland die in Anhang VII Nummer 1 Buchstabe a zweiter und dritter Gedankenstrich genannten Rinder bis zum Ende ihres produktiven Lebens nutzen, sofern die in den Absätzen 2, 3 und 4 dieses Artikels genannten Voraussetzungen erfüllt werden.

2 Deutschland stellt sicher, dass die in Absatz 1 genannten Rinder a) in der elektronischen Datenbank gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 1760/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates ohne Unterbrechung rückverfolgbar sind; b) nur unter amtlicher Überwachung und zum Zwecke der Vernichtung aus ihrem Betrieb verbracht werden; c) nicht in andere Mitgliedstaaten versandt oder in Drittländer ausgeführt werden.

3 Deutschland führt regelmäßige Kontrollen durch, um die korrekte Durchführung dieser Entscheidung zu überprüfen.

4 Deutschland hält die Kommission und die anderen Mitgliedstaaten im Rahmen des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit über die Nutzung der in Absatz 1 genannten Rinder auf dem Laufenden. Deutschland legt außerdem im Jahresbericht gemäß Artikel 6 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 999/2001 entsprechende Informationen vor.

Article 2

Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions