Beschluss 2007/670/GASP des Rates vom 1. Oktober 2007 über den Abschluss des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Neuseeland über die Beteiligung Neuseelands an der Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN)
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Article 1
Das Abkommen zwischen der Europäischen Union und Neuseeland über die Beteiligung Neuseelands an der Polizeimission der Europäischen Union in Afghanistan (EUPOL AFGHANISTAN) wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut des Abkommens ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das Abkommen rechtsverbindlich für die Europäische Union zu unterzeichnen.
Article 3
Dieser Beschluss wird am Tag seiner Annahme wirksam.
Article 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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