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Seqlense EUR-Lex

2007/716/EG: Entscheidung der Kommission vom 30. Oktober 2007 mit Übergangsmaßnahmen für strukturelle Anforderungen an bestimmte Betriebe im Fleisch- und Milchverarbeitungssektor in Bulgarien gemäß den Verordnungen (EG) Nr. 852/2004 und (EG) Nr. 853/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 5238) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32007D0716
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2007-10-30
In force since
2007-10-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die in der Verordnung (EG) Nr. 852/2004, Anhang II Kapitel II, und in der Verordnung (EG) Nr. 853/2004, Anhang III Abschnitt I Kapitel II und III, Abschnitt II Kapitel II und III sowie Abschnitt V Kapitel I, festgelegten strukturellen Anforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2009 nicht für die im Anhang der vorliegenden Entscheidung aufgeführten Betriebe.

Article 2

1 Folgende Produkte dürfen nur auf den inländischen Markt gebracht oder zur Weiterverarbeitung in den im Anhang aufgeführten Betrieben verwendet werden: a) Erzeugnisse aus den im Anhang aufgeführten Betrieben; b) Erzeugnisse aus integrierten Fleisch- und Milchverarbeitungsbetrieben, von denen Teile im Anhang aufgeführt sind.

2 Die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse müssen ein anderes Genusstauglichkeits- oder Kennzeichen tragen als das in Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 853/2004 genannte.

3 Bulgarien teilt der Kommission mit, welche Genusstauglichkeits- oder Kennzeichen für die in Absatz 1 genannten Erzeugnisse verwendet werden; die Kommission leitet diese Information an die anderen Mitgliedstaaten weiter.

Article 3

Die Entscheidung 2007/31/EG wird aufgehoben.

Article 4

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Relations

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