2007/764/EG: Beschluss des Rates vom 8. November 2007 über den Beitritt von Bulgarien und Rumänien zu dem Übereinkommen aufgrund von Artikel K.3 des Vertrags über die Europäische Union über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich
Text
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Article 1
Das Übereinkommen über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich in der durch das Protokoll über die Einrichtung eines Aktennachweissystems und durch den vorliegenden Beschluss geänderten Fassung sowie das Auslegungsprotokoll und das Geldwäsche-Protokoll treten am ersten Tag des ersten Monats nach dem Tag der Annahme dieses Beschlusses zwischen Bulgarien, Rumänien und denjenigen Mitgliedstaaten in Kraft, für die das Übereinkommen bereits in Kraft ist. Das Abkommen tritt zwischen Bulgarien, Rumänien und jedem der anderen Mitgliedstaaten an dem Tag in Kraft, an dem es für den betreffenden anderen Mitgliedstaat in Kraft tritt.
Article 2
Der bulgarische und der rumänische Wortlaut des Übereinkommens über den Einsatz der Informationstechnologie im Zollbereich, des Protokolls über die Einrichtung eines Aktennachweissystems, des Auslegungsprotokolls sowie des Geldwäsche-Protokolls sind in gleicher Weise verbindlich wie die übrigen Sprachfassungen des Übereinkommens und seiner Protokolle.
Article 3
Dieser Beschluss wird am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union wirksam.
Relations
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