Gemeinsame Aktion 2007/720/GASP des Rates vom 8. November 2007 zur Änderung der Gemeinsamen Aktion 2004/570/GASP über die militärische Operation der Europäischen Union in Bosnien und Herzegowina
Text
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Article 1
„(2 Unbeschadet der Befehlskette konsultiert der Befehlshaber der Einsatzkräfte der EU (EU Force Commander) den EUSR zu Fragen mit lokaler politischer Dimension und berücksichtigt dessen politische Handlungsempfehlungen, außer wenn Entscheidungen dringend zu treffen sind oder wenn die operative Sicherheit Vorrang hat.
3 Der Befehlshaber der Einsatzkräfte der EU nimmt erforderlichenfalls Verbindung mit der EU-Polizeimission (EUPM) auf und konsultiert zu polizeilichen Fragen den Leiter der EUPM.“
Article 2
Diese Gemeinsame Aktion tritt am Tag ihrer Annahme in Kraft.
Article 3
Diese Gemeinsame Aktion wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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