Entschliessung des Rates vom 5. Dezember 2007 zu den Folgemaßnahmen zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) (2007/C 308/01) DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION — mit dem Hinweis darauf, dass: 1. Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung, die insbesondere in den Artikeln 2, 3 und 13 des EG-Vertrags verankert sind, Grundprinzipien der Europäischen Union sind, die in sämtlichen Politikbereichen der EU berücksichtigt werden sollten; 2. Artikel 21 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ein Verbot der Diskriminierung anerkennt, wobei verschiedene Diskriminierungsgründe aufgeführt werden, und dass in Artikel 23 der Charta die Verpflichtung anerkannt wird, die Gleichheit von Männern und Frauen in allen Bereichen sicherzustellen;
3. der Sozialpolitischen Agenda 2005-2010, welche die Lissabonner Strategie ergänzt und unterstützt, bei der Förderung der sozialen Dimension des Wirtschaftswachstums, einschließlich der Chancengleichheit für alle, als einem Mittel zur Verwirklichung einer Gesellschaft der verstärkten sozialen Integration eine entscheidende Rolle zukommt; 4. das Programm Progress die wirksame Umsetzung des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung unterstützt und dessen durchgängige Berücksichtigung in allen Bereichen der Gemeinschaftspolitik durch eine Verbesserung des Verständnisses für das Phänomen, die Förderung der Anwendung der einschlägigen Rechtsvorschriften, die Sensibilisierung sowie die Entwicklung der Kapazität der wichtigsten Netze auf europäischer Ebene fördert;
5. die Kommission auf der Grundlage der Reaktionen auf das Grünbuch 2004 „ Gleichstellung sowie Bekämpfung von Diskriminierungen in einer erweiterten Europäischen Union “ eine Rahmenstrategie angenommen hat, innerhalb deren die in den vergangenen drei Jahren auf EU-Ebene gegen Diskriminierung ergriffenen Maßnahmen durchgeführt wurden; 6. die Mitgliedstaten und die Europäische Kommission sich durch die Annahme des Europäischen Pakts für Gleichstellung der Geschlechter auf der Tagung des Europäischen Rates im März 2006 und des Fahrplans für die Gleichstellung von Frauen und Männern zur Umsetzung von Strategien und Maßnahmen zur Gleichstellung von Frauen und Männern auf europäischer und nationaler Ebene verpflichtet haben; in der Erwägung, dass:
1. trotz großer Fortschritte bei der Förderung der Gleichbehandlung und der Bekämpfung von Diskriminierungen — unter anderem dank dem Erlass von Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung und der Einsetzung einzelstaatlicher Gleichbehandlungsstellen — Ungleichbehandlung und Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, des Alters, einer Behinderung, der Religion, der Weltanschauung oder der sexuellen Ausrichtung in der EU nach wie vorkommen, was für die einzelnen betroffenen Frauen und Männer und für die Gesellschaft der jeweiligen Mitgliedstaaten insgesamt erhebliche nachteilige Auswirkungen hat;
2. Armut und soziale Ausgrenzung zu den Haupthindernissen für Chancengleichheit gehören; 3. die Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierungen unzureichend bekannt sind, wie unlängst durch eine Eurobarometer-Umfrage deutlich gemacht wurde, die ergab, dass lediglich ein Drittel der Bevölkerung der EU darüber informiert ist, welche Rechte Opfer von Diskriminierungen oder Belästigungen haben; 4. der Beschluss Nr. 771/2006/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 zur Einführung des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle (2007) — Beitrag zu einer gerechten Gesellschaft eine Gelegenheit bot, das gemeinsame Ziel eines Europas, in dem alle Menschen ein Leben ohne Diskriminierungen führen können, neu zu formulieren und zu bekräftigen, dass die Verwirklichung einer uneingeschränkten Chancengleichheit eine wesentliche Voraussetzung für Wachstum, sozialen Zusammenhalt, Wohlstand und Wohlergehen Europas und seiner Bevölkerung ist;
5. in der Stellungnahme des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zu harmonisierten Indikatoren in Bezug auf Behinderungen als Instrument zur Überwachung der europäischen Politiken die Notwendigkeit hervorgehoben wird, auf europäischer Ebene zuverlässige und kohärente Indikatoren in Bezug auf Behinderungen festzulegen, um bei der Verwirklichung der Chancengleichheit für Personen mit Behinderungen weiter voranzukommen und den Austausch der bewährtesten Lösungen zwischen den Mitgliedstaaten zu ermöglichen, da die Wirksamkeit der unternommenen Initiativen dadurch messbar würde; erfreut über:
1. die außergewöhnlich große Mobilisierung und Beteiligung der interessierten Kreise am Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle (2007) (im Folgenden „ das Europäische Jahr “ ), die sich in Hunderten von Aktionen gezeigt hat, darunter Informations-, Förder- und Aufklärungskampagnen, Preisverleihungen an Unternehmen für eine innovative Politik der personellen Vielfalt, Musik- und Jugendfestivals, Schulungsprogramme, Umfragen und Studien, die in der ganzen EU durchgeführt wurden, um dazu beizutragen, dass die Gleichbehandlung Wirklichkeit wird, und an denen die Regierungen auf zentraler, regionaler und lokaler Ebene wie auch Organisationen zur Verteidigung oder Vertretung der Interessen von in Bezug auf Diskriminierung und Ungleichbehandlung gefährdeten Menschen, Schulen, Unternehmen, Gewerkschaften, Gleichbehandlungsstellen und zahlreiche an der Basis agierende Organisationen beteiligt waren;
2. das große Engagement für Chancengleichheit für alle und die Verwirklichung der Hauptziele des Europäischen Jahres — Rechte, Vertretung, Anerkennung und Respekt —, das Einzelpersonen, die Zivilgesellschaft, Regierungen und öffentliche Verwaltungen, Gleichbehandlungsstellen und europäische Einrichtungen während des gesamten Jahres 2007 unter Beweis gestellt haben; 3. die Einrichtung nationaler Durchführungsstellen und die Annahme nationaler Strategien und Prioritäten zur Durchführung des Europäischen Jahres, die sich erstmals auf sämtliche Diskriminierungsgründe gemäß Artikel 13 des EG-Vertrags erstrecken, in allen beteiligten Ländern;
4. die Wiederaufnahme des Dialogs zwischen öffentlichen Einrichtungen, politischen Entscheidungsträgern und interessierten Kreisen, die sich das ganze Europäische Jahr hindurch aktiv für die Bekämpfung der Diskriminierung eingesetzt haben; dieser erneute Dialog war eine Folge des Gleichstellungsgipfels vom Januar 2007 und der auf nationaler Ebene geschaffenen Mechanismen zur regelmäßigen Konsultierung und engen Zusammenarbeit mit der Zivilgesellschaft und anderen einschlägigen Akteuren bei der Formulierung, Umsetzung und Überwachung der nationalen Strategien im Zusammenhang mit dem Europäischen Jahr;
5. den alle Formen der Diskriminierung umfassenden Dialog zwischen den Organisationen der Zivilgesellschaft und anderen wichtigen Akteuren auf nationaler Ebene bei ihren Beiträgen zur Formulierung, zur Umsetzung, zu den Folgemaßnahmen und zur Bewertung der nationalen Strategien für das Europäische Jahr sowie zum regelmäßigen Gedankenaustausch auf europäischer Ebene; 6. die ausgewogene Behandlung aller Diskriminierungsgründe im Rahmen der während des gesamten Europäischen Jahres durchgeführten Maßnahmen; 7. die Einrichtung von Equinet, einem europäischen Netz nationaler Gleichbehandlungsstellen, das deren Fähigkeit zur Wahrnehmung ihrer unabhängigen Aufgaben durch den Austausch von Fachwissen, Ausbildung und gegenseitige Unterstützung verbessern und sie dabei unterstützen wird, zu den für eine wirksame Anwendung der Gleichbehandlungsvorschriften erforderlichen institutionellen Veränderungen beizutragen und den Dialog zwischen den europäischen Einrichtungen und den spezialisierten Gleichbehandlungsstellen zu fördern;
8. die Unterzeichnung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen durch die Gemeinschaft und die meisten Mitgliedstaaten, gefolgt von dem auf der informellen Ministertagung über Fragen im Zusammenhang mit Behinderungen vom Juni 2007 erzielten Konsens darüber, dass ein kohärenter und koordinierter Ansatz für die Umsetzung des Übereinkommens in Europa ausgearbeitet wird; mit der Feststellung, dass: 1. die Gleichbehandlungspolitik ein wesentliches Instrument zur Förderung des sozialen Zusammenhalts, des Wirtschaftswachstums, des Wohlstands und der Wettbewerbsfähigkeit und damit auch der Lissabon-Strategie für Wachstum und Beschäftigung ist;
2. die drei bisher im Rahmen von Artikel 13 des EG-Vertrags angenommenen Richtlinien zur Umsetzung des Grundsatzes der Chancengleichheit folgende sind: die Richtlinie 2000/43/EG des Rates über die Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft in den Bereichen Beschäftigung, Zugang zu Gütern und Dienstleistungen, Bildung sowie soziale Sicherung, die Richtlinie 2000/78/EG des Rates , die alle weiteren Diskriminierungsgründe betrifft, also Diskriminierungen aus Gründen der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung, in Beschäftigung und Beruf sowie die Richtlinie 2004/113/EG des Rates über die Diskriminierung aus Gründen des Geschlechts beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen und bei der Versorgung damit;
3. wirkliche Fortschritte bei der Verwirklichung der Gleichbehandlung in der Praxis eine verstärkte Sensibilisierung und Anwendung der Rechtsvorschriften sowie eine durchgängige Berücksichtigung der Chancengleichheit erfordern; 4. es im Hinblick auf weitere Fortschritte bei der Förderung der Chancengleichheit von großem Wert ist — wie auf dem im Januar 2007 unter deutschen Ratsvorsitz veranstalteten Gleichstellungsgipfel und auf der Abschlusskonferenz zum Europäischen Jahr unter portugiesischen Ratsvorsitz im November 2007 aufgezeigt wurde —, wenn ein Dialog und ein Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zwischen den Hauptakteuren und den politischen Entscheidungsträgern auf EU-Ebene sichergestellt wird;
5. es von wesentlicher Bedeutung ist, dass die Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung jeweils der unterschiedlichen Art und Weise, wie Frauen und Männer die Diskriminierungen erfahren, Rechnung tragen; 6. die bessere Einbindung von diskriminierungsgefährdeten Bevölkerungsgruppen in die Gesellschaft und eine ausgewogene Beteiligung von Männern und Frauen entscheidende Elemente auf dem Weg zur Chancengleichheit sind; dies gilt auch für deren Beteiligung an Maßnahmen zur Bekämpfung der Diskriminierung;
7. die Vorzüge der Vielfalt — sowohl für die Gesellschaft in den Mitgliedstaaten als auch für den Einzelnen — in Anbetracht des positiven Beitrags, den alle Menschen ungeachtet ihres Geschlechts, ihrer Rasse oder ethnischen Herkunft, ihrer Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, ihres Alters oder sexuellen Ausrichtung leisten können, hervorgehoben werden sollten; 8. es von entscheidender Bedeutung ist, dass Gewalt, Vorurteile und Stereotypen ausgeräumt werden, um gute Beziehungen zwischen allen Mitgliedern der Gesellschaft, insbesondere zwischen jungen Menschen, zu fördern und den der Bekämpfung der Diskriminierung zugrunde liegenden Werten Geltung zu verschaffen und sie zu verbreiten;
9. die Erhebung von Daten über Diskriminierung und Gleichbehandlung ein wichtiges Instrument ist, um zunächst den Umfang und die Form der Diskriminierung, der Einzelpersonen ausgesetzt sind, korrekt zu ermitteln und anschließend die entsprechenden Strategien zu formulieren und/oder anzupassen sowie diese zu überwachen und zu bewerten; 10. das Europäische Jahr deutlich gemacht hat, wie sich die Probleme durch Mehrfachdiskriminierung verschärfen; 11. Diskriminierung zu Armut und sozialer Ausgrenzung führen kann, indem sie die Teilhabe an den Ressourcen und den Zugang zu ihnen verhindert; 12. zahlreiche Roma sich in einer sehr schwierigen Lage befinden, die durch Fälle von Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft und durch soziale Ausgrenzung gekennzeichnet ist;
13. die Empfehlungen der hochrangigen Gruppe von Experten für die Eingliederung ethnischer Minderheiten in die Gesellschaft und in den Arbeitsmarkt zum Ende des Europäischen Jahres erwartet werden; 14. sich weitere Fortschritte effizienter erzielen lassen, wenn strukturelle und physische Hindernisse für die Integration beseitigt werden; so könnte beispielsweise der Strukturfonds Mittel für Maßnahmen bereitstellen, die zur Förderung des Zugangs von diskriminierungsgefährdeten Personen zum Arbeitsmarkt und zu ihrer vollständigen Eingliederung in den Arbeitsmarkt und damit in die Gesellschaft beitragen;
15. den Medien bei der Bekämpfung von Vorurteilen und Stereotypen und damit bei der Förderung einer größeren Chancengleichheit für alle eine Schlüsselrolle zukommt; 16. die Unternehmen zunehmend anerkennen, dass die Beschäftigung von Arbeitnehmern mit unterschiedlichem Hintergrund durchaus von erheblichem Nutzen sein kann; 17. das Europäische Parlament und die Zivilgesellschaft zu einer Ausdehnung des gesetzlichen Schutzes vor Diskriminierung in Bereichen, die über Beschäftigung und Beruf hinausgehen, aufgerufen haben — fordert die Mitgliedstaaten und die Europäische Kommission auf, im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten:
1. die vollständige und wirksame Anwendung und Bewertung der bestehenden Rechtsvorschriften zur Bekämpfung von Diskriminierungen und der Rechtsvorschriften im Bereich der Geschlechtergleichstellung sicherzustellen; 2. die Bemühungen zur Verhütung und Bekämpfung von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts, der Rasse oder der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung innerhalb und außerhalb des Arbeitsmarktes zu verstärken; 3. darauf hinzuwirken, dass diese Rechtsvorschriften der breiten Öffentlichkeit, den interessierten Kreisen und den Entscheidungsträgern in stärkerem Maße bekannt und bewusst gemacht werden, und das Bewusstsein für die Vorzüge der Chancengleichheit für alle durch die Weiterentwicklung und Verbreitung des Instrumentariums und der Methoden zur Aufklärung und Sensibilisierung zu fördern;
4. aufbauend auf den während des Europäischen Jahres geschaffenen Lenkungsmechanismen den konstruktiven Austausch zwischen den politischen Entscheidungsträgern auf EU-Ebene fortzuführen, um die „ Gleichstellungsgipfel “ vor- und nachzubereiten; 5. die Zivilgesellschaft, beispielsweise Organisationen, die diskriminierungsgefährdete Personen vertreten, die Sozialpartner und andere interessierte Kreise in vollem Umfang in die Entwicklung von Strategien und Programmen zur Verhütung von Diskriminierungen und zur Förderung der Gleichbehandlung und der Chancengleichheit sowohl auf europäischer als auch auf nationaler Ebene einzubinden;
6. die Effizienz spezialisierter Gleichbehandlungsstellen bei der Wahrnehmung ihrer unabhängigen Funktionen dadurch sicherzustellen und zu verstärken, dass sie, unter Berücksichtigung der nationalen Haushaltszwänge, mit den erforderlichen finanziellen und personellen Mitteln ausgestattet werden, damit sie bei mutmaßlichen Diskriminierungen rechtzeitig und effizient in geeigneter Weise reagieren, die Opfer unterstützen und einen aktiven Beitrag zur Verwirklichung der vollen Gleichbehandlung in der Praxis leisten können; 7. die durchgängige Berücksichtigung der Nichtdiskriminierungs- und Gleichbehandlungsaspekte beim Einsatz der Strukturfonds und des Europäischen Fonds zur Anpassung an die Globalisierung und bei der Umsetzung der Leitlinien für Wachstum und Beschäftigung und der Verwirklichung der Ziele für soziale Eingliederung und Sozialschutz zu gewährleisten;
8. die speziellen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Mehrfachdiskriminierungen stellen, bei der Konzipierung von Gesetzen und bei der Überwachung und Bewertung der Strategien und Unterstützungsprogramme in vollem Umfang zu berücksichtigen; 9. die Möglichkeiten von Fördermaßnahmen zugunsten von Minderheiten in vollem Umfang zu nutzen, um die bestehenden Ungleichheiten zu beseitigen und, insbesondere im Hinblick auf den Zugang zu Bildung und Beschäftigung, die volle Gleichbehandlung in der Praxis zu erreichen; 10. statistische Daten zu sammeln — nach Möglichkeit geschlechterdifferenziert und wenn nötig unter Wahrung der Anonymität —, da diese ein wesentliches Instrument zur Verbesserung der Konzeption und der Überwachung von Strategien und Programmen zur Verwirklichung der Chancengleichheit für alle und zur Bekämpfung von Mehrfachdiskriminierungen darstellen, und andere interessierte Kreise an der Erhebung von Gleichbehandlungsdaten zu beteiligen; die vorhandenen von Eurostat und im Rahmen der Pekinger Aktionsplattform erhobenen Daten sollten in vollem Umfang genutzt werden;
11. die Bemühungen um die Umsetzung des Europäischen Pakts für die Gleichstellung der Geschlechter und des Fahrplans der Kommission für die Gleichstellung von Frauen und Männern (2006-2010) sowie der Erklärung von Peking und der Pekinger Aktionsplattform zu intensivieren, durch gezielte Maßnahmen und durch die Berücksichtigung des Gleichstellungsaspekts in allen Stadien der Strategien — d. h. bei der Ausarbeitung, der Umsetzung, der Überwachung und der Bewertung —, um so die Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern; 12. die durchgängige Berücksichtigung von Behinderungsfragen in allen einschlägigen Politikbereichen weiter zu verfolgen und zu verstärken und dabei den verschiedenen Phasen des Europäischen Aktionsplans für Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen Rechnung zu tragen und die Entwicklung von harmonisierten Indikatoren und quantitativen Zielvorgaben für die Überwachung der Fortschritte in diesem Bereich zu fördern;
13. die gleiche Beteiligung von Frauen und Männern am Entscheidungsfindungsprozess auf allen Ebenen und die Einbindung von diskriminierungsgefährdeten Gruppen in die Gesellschaft weiter zu unterstützen; 14. den Prozess der Unterzeichung, des Abschlusses und der Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fortzusetzen; 15. die Zusammenarbeit bei gemeinsamen Herausforderungen und Lösungen im Rahmen der Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen weiter auszubauen, auch in Bezug auf Statistiken über Behinderungen und Indikatoren für die Beteiligung;
16. die Wahrung der Menschenrechte in Bezug auf die Roma-Bevölkerung zu fördern, um ihre soziale Eingliederung zu beschleunigen und alle Formen der Diskriminierung gegen diese Gruppe zu bekämpfen; 17. alle Formen der Homophobie scharf zu verurteilen und zur weiteren Beobachtung und Untersuchung dieses Problemkreises, insbesondere durch die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, aufzurufen; 18. alle Formen von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit scharf zu verurteilen und die Beobachtung und Untersuchung dieses Problemkreises, insbesondere durch die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zu intensivieren;
19. alle Formen der Diskriminierung gegen Personen aufgrund ihrer Religion oder Weltanschauung scharf zu verurteilen und alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sie zu verhüten; 20. das Europäische Institut für Gleichstellungsfragen und die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte, zwei Agenturen, die aufgefordert sind, die Maßnahmen der EU zur Förderung der Gleichbehandlung und zur Bekämpfung der Diskriminierung zu unterstützen, dazu aufzurufen, aktiv dazu beizutragen, dass die Kernziele des Europäischen Jahres weiterverfolgt werden und die Ergebnisse des Europäischen Jahres und die im Rahmen dieses Jahres durchgeführten Studien zu nutzen;
21. weiterhin alle — unter anderem im Rahmen der Strukturfonds — verfügbaren Instrumente zu nutzen, um Maßnahmen zu fördern, die die vollständige Eingliederung von Menschen, die Diskriminierungen ausgesetzt sind, in den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft erleichtern; 22. geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um die Nutzung aller sich im Rahmen des Programms Progress bietenden Möglichkeiten zu fördern; 23. die Vielfalt in der Arbeitnehmerschaft weiter zu fördern und die Entwicklung der einschlägigen Managementinstrumente, einschließlich freiwilliger Chartas, zu unterstützen und zu fördern;
24. die Vielfalt zu steigern und die Durchsetzung der Chancengleichheit in allen öffentlichen Verwaltungen auf Ebene der EU und auf nationaler Ebene zu verbessern; fordert die Zivilgesellschaft und die Sozialpartner auf: 1. sich tatkräftig an der Entwicklung und Förderung von Strategien und Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen und zur Förderung der Gleichbehandlung zu beteiligen und Strategien zur Förderung von Vielfalt und Chancengleichheit in öffentlichen und privaten Organisationen sowie in Unternehmen zu unterstützen; 2. die Maßnahmen zur Bekämpfung von Diskriminierungen und Fördermaßnahmen zugunsten von Minderheiten in ihren Verhandlungen durchgängig zu berücksichtigen;
3. den Dialog über alle Formen der Diskriminierung sowohl auf nationaler als auch auf EU-Ebene fortzusetzen; 4. zum Aufbau einer globalen Partnerschaft zur Bekämpfung jeglicher Form der Diskriminierung mit den Regierungen und öffentlichen Verwaltungen, den Gleichbehandlungsstellen und den europäischen Institutionen zusammenzuarbeiten.