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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EG) Nr. 141/2007 der Kommission vom 14. Februar 2007 über die Zulassungspflicht für Futtermittelbetriebe, die Futtermittelzusatzstoffe der Kategorie Kokzidiostatika und Histomonostatika herstellen oder in Verkehr bringen, in Einklang mit der Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlaments und des Rates (Text von Bedeutung für den EWR )

CELEX
32007R0141
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2007-02-14
In force since
2007-03-07
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Futtermittelunternehmer sorgen dafür, dass von ihnen geführte Betriebe, die unter die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 fallen und Futtermittelzusatzstoffe der Kategorie „Kokzidiostatika und Histomonostatika“ herstellen und/oder in Verkehr bringen, die Zulassung der zuständigen Behörde erhalten. Diese Zulassung erfolgt auf Grundlage der Verordnung (EG) Nr. 183/2005.

Article 2

Betriebe, die Futtermittelzusatzstoffe der Kategorie „Kokzidiostatika und Histomonostatika“ herstellen und/oder in Verkehr bringen und für die die nationalen Rechtsvorschriften zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der vorliegenden Verordnung keine Zulassungspflicht für die oben genannte Kategorie von Futtermittelzusatzstoffen vorsehen, können ihre Tätigkeit fortsetzen, bis über ihren Antrag auf Zulassung entschieden wurde, vorausgesetzt sie stellen spätestens bis zum 7. Juni 2007 einen solchen Antrag bei der für den Sitz des jeweiligen Betriebs zuständigen Behörde.

Article 3

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 7. April 2007.

Relations

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Versions

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