Verordnung (EG) Nr. 907/2007 des Rates vom 23. Juli 2007 zur Aufhebung des Antidumpingzolls auf Einfuhren von Harnstoff mit Ursprung in Russland nach einer Überprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 sowie zur Einstellung der diese Einfuhren mit Ursprung in Russland betreffenden teilweisen Interimsüberprüfungen gemäß Artikel 11 Absatz 3
Text
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Article 1
Der Antidumpingzoll auf Einfuhren von Harnstoff der KN-Codes 31021010 und 31021090 mit Ursprung in Russland wird aufgehoben; das diesbezügliche Verfahren wird eingestellt.
Article 2
Die teilweisen Interimsüberprüfungen der Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von Harnstoff der KN-Codes 31021010 und 31021090 mit Ursprung in Russland werden eingestellt.
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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