2008/59/EG: Beschluss der Kommission vom 18. Dezember 2007 zur Anpassung der Berichtigungskoeffizienten für die Dienstbezüge der Beamten, Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie eines Teils der Beamten, die während eines Zeitraums von höchstens 19 Monaten nach dem Beitritt der beiden neuen Mitgliedstaaten in diesen Mitgliedstaaten auf ihrem Dienstposten verbleiben, mit Wirkung vom 1. August 2006 , 1. September 2006 , 1. Oktober 2006 , 1. November 2006 , 1. Dezember 2006 und 1. Januar 2007
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Die Berichtigungskoeffizienten für die in der Währung des Landes der dienstlichen Verwendung ausgezahlten Dienstbezüge der Beamten, Zeit- und Vertragsbediensteten der Europäischen Gemeinschaften in Drittländern sowie eines Teils der Beamten, die während eines Zeitraums von höchstens 19 Monaten nach dem Beitritt der beiden neuen Mitgliedstaaten in diesen Mitgliedstaaten auf ihrem Dienstposten verbleiben, werden mit Wirkung vom 1. August 2006, 1. September 2006, 1. Oktober 2006, 1. November 2006, 1. Dezember 2006 und 1. Januar 2007 gemäß dem Anhang angepasst. Bei der Berechnung dieser Dienstbezüge werden nach den Durchführungsbestimmungen zur Haushaltsordnung die an dem in Absatz 1 genannten Tag geltenden Wechselkurse angewandt.
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