2008/69/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Dezember 2007 über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an den Ausgaben, die den Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Überwachungs- und Kontrollregelungen der gemeinsamen Fischereipolitik im Jahr 2007 entstehen (zweite Tranche) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 6595)
Text
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Article 1 Gegenstand der Entscheidung
Diese Entscheidung sieht für 2007 eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an Ausgaben, die den Mitgliedstaaten bei der Durchführung der Überwachungs- und Kontrollregelungen der gemeinsamen Fischereipolitik im Jahr 2007 entstehen, gemäß Artikel 8 Buchstabe a der Verordnung (EG) Nr. 861/2006 vor. Sie setzt die Höhe der finanziellen Beteiligung der Gemeinschaft für jeden Mitgliedstaat, den Beitragssatz der Gemeinschaftsbeteiligung und die Bedingungen, unter denen sie gewährt wird, fest.
Article 2 Neue Technologien und IT-Netze
Zu den Ausgaben für Anschaffung, Einrichtung und technische Betreuung von EDV-Anlagen zum reibungslosen und sicheren Datenaustausch im Zusammenhang mit der Überwachung und Kontrolle von Fischereitätigkeiten wird eine finanzielle Beteiligung von höchstens 50 % der zuschussfähigen Ausgaben bis zu den in Anhang I festgesetzten Obergrenzen gewährt.
Article 3 Patrouillenschiffe
Zu den Ausgaben für die Anschaffung und Modernisierung von Schiffen für die Überwachungs- und Inspektionstätigkeit der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten wird bis zu den in Anhang II festgesetzten Obergrenzen eine finanzielle Beteiligung von höchstens 50 % der zuschussfähigen Ausgaben gewährt.
Article 4 Adressaten
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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