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Seqlense EUR-Lex

2008/204/EG: Entscheidung der Kommission vom 10. Oktober 2007 über staatliche Beihilfen, die Frankreich im Zusammenhang mit der Finanzierungsreform für die Ruhegehälter der bei La Poste beschäftigten Beamten gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 4545) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32008D0204
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2007-10-10
In force since
2008-03-07
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die im Jahr 1998 eingeführte Obergrenze für die Erstattung der Pensionsleistungen, die vom Staat an die bei La Poste beschäftigten Beamten gezahlt werden, durch La Poste sowie die angemeldete Reform des Ruhegehaltssystems für diese Beamten gemäß Artikel 150 des Finanzberichtigungsgesetzes für 2006 stellen staatliche Beihilfen dar, die mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar sind, sofern die in Artikel 2 genannten Bedingungen erfüllt werden.

Article 2

1 Der Satz zur Sicherung gleicher Wettbewerbsbedingungen (TEC), der jährlich berechnet wird, um die Höhe des „Arbeitgeber“-Beitrags mit befreiender Wirkung nach Artikel 150 des Finanzberichtigungsgesetzes für 2006 zu ermitteln, muss im Bereich der „Finanzdienstleistungen“ den Anteil des in mehreren Tätigkeitsbereichen eingesetzten Personals, der La Banque Postale in Rechnung gestellt wird, auf der Grundlage der Daten der analytischen Rechnungsführung von La Poste einbeziehen.

2 Der TEC muss alle gesetzlichen Sozialabgaben und Steuern einbeziehen, einschließlich der Beiträge zur AGS (Association pour la Gestion du régime de garantie des créances des Salariés, Vereinigung für die Verwaltung der Versicherung von Arbeitnehmeransprüchen), der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung, des außerordentlichen Solidaritätsbeitrags und der Kosten der von La Poste selbst versicherten Leistungen.

Article 3

Frankreich teilt der Kommission innerhalb von zwei Monaten nach Bekanntgabe dieser Entscheidung die Maßnahmen mit, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen.

Article 4

Diese Entscheidung ist an die Französische Republik gerichtet.

Relations

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