2008/227/EG: Beschluss der Kommission vom 17. März 2008 zur Einstellung des Antidumpingverfahrens betreffend die Einfuhren von Polyvinylalkohol mit Ursprung in der Volksrepublik China und Taiwan und zur Freigabe der Sicherheitsleistungen für die vorläufigen Zölle
Text
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Article 1
Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren von copolymeren Polyvinylalkoholen (PVA) auf der Grundlage einer homopolymeren Polymerisation mit einer Viskosität (gemessen in einer 4 %igen Lösung) von mindestens 3 mPa s, aber nicht mehr als 61 mPa s, und einem Hydrolysegrad von mindestens 84,0 mol-%, aber nicht mehr als 99,9 mol-%, mit Ursprung in der Volksrepublik China und Taiwan, die unter dem KN-Code ex39053000 eingereiht werden, wird eingestellt.
Article 2
Die Sicherheitsleistungen für die mit der Verordnung (EG) Nr. 1069/2007 der Kommission eingeführten vorläufigen Antidumpingzölle auf die Einfuhren bestimmter Polyvinylalkohole in Form von Homopolymer-Harzen mit einer Viskosität (gemessen in einer 4 %igen Lösung) von mindestens 3 mPa s, aber nicht mehr als 61 mPa s, und einem Hydrolysegrad von mindestens 84,0 mol-%, aber nicht mehr als 99,9 mol-%, mit Ursprung in der Volksrepublik China, die unter dem KN-Code ex39053000 (TARIC-Code 3905300020) eingereiht werden, werden freigegeben.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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