2008/315/EG: Entscheidung der Kommission vom 11. Dezember 2007 über die staatliche Beihilfe C 32/07 (ex N 389/06) befristete Schutzmaßnahmen für den Schiffbau — Portugal (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2007) 6063) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die angemeldete Beihilfe in Höhe von 6575558 EUR, die Portugal der Werft Estaleiros Navais de Viana do Castelo S.A. für sieben von dieser unterzeichnete Verträge zu gewähren beabsichtigt, kann nicht nach der Verordnung (EG) Nr. 1177/2002 des Rates zur Einführung befristeter Schutzmaßnahmen für den Schiffbau , geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 502/2004 des Rates , genehmigt werden und ist daher mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar. Die Beihilfe darf nicht gewährt werden.
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Portugiesische Republik gerichtet.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions