2008/914/EG: Entscheidung der Kommission 11. Juni 2008 zur Bestätigung der von den Niederlanden vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhaltung mariner Ökosysteme im Gebiet Voordelta (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 2415)
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Article 1
Die von den Niederlanden vorgeschlagenen Maßnahmen zur Erhaltung mariner Ökosysteme im Gebiet Voordelta, die in den Anhängen I bis III aufgeführt sind, werden hiermit bestätigt.
Article 2
Diese Entscheidung ist an das Königreich der Niederlande gerichtet.
Article 1
Der Zugang zu dem innerhalb des Voordeltas gelegenen Gebiet Hinderplaat, wie dies auf der zu diesem Beschluss gehörenden Karte angegeben ist, wird beschränkt. Die Zugangsbeschränkungen für das Gebiet Hinderplaat gelten für alle Arten von Aktivitäten während des gesamten Jahres unter Ausnahme der nachstehenden Aktivitäten: Organisierte Kanufahrten Für den Zeitraum vom 1. September bis zum 1. Mai ist eine maximale Anzahl von insgesamt zehn (höchstens zwei an einem Tag) organisierten Kanufahren erlaubt. Zusätzliche Bedingungen: Der Zugang erfolgt in Gruppen (höchstens sechzehn Personen) unter Leitung eines zertifizierten Gruppenleiters oder Lehrers der Dachverbände Nederlandse Kanobond (NKB)/Toeristische Kanobond Nederland (TKBN). Das Betreten trocken gefallener Sandbänke ist untersagt; der zu beachtende Mindestabstand zu ruhenden Seehunden beträgt 250 Meter. Die Fahrten werden mindestens 48 Stunden vorher bei der zentralen Meldestelle Handhaving Voordelta angemeldet (die Nummer ist bei den oben genannten Dachverbänden bekannt). Schleppnetzfischerei Die Schleppnetzfischerei mit einer Motorleistung unter 191 kW (260 PS) ist vom 1. September bis zum 1. Mai zulässig; dies im Rahmen der zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung bestehenden Nutzung. Dies bezieht sich auf zwei Unternehmen, und zwar die Wasserfahrzeuge OD 2 und SL 22. Die Fortsetzung der Nutzung ist unter den nachstehenden Bedingungen gestattet: Der Abstand zu den trocken gefallenen Sandbänken beträgt mindestens 250 Meter. Die maximale Fahrgeschwindigkeit beträgt 7 Knoten (13 km/h). Beide Fischerboote verfügen über funktionstüchtige Ortungsgeräte für die Einhaltung dieser Vorgaben. Stellnetzfischerei Die Stellnetzfischerei (mit Kiemen- oder Verwickelnetzen) ist unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung bestehenden Nutzung während des gesamten Jahres zulässig. Dies betrifft einen Unternehmer, und zwar das Wasserfahrzeug Goeree 47. Die Fortsetzung der Nutzung ist unter den nachstehenden Bedingungen gestattet: Der Abstand zu den trocken gefallenen Sandbänken beträgt mindestens 150 Meter. Während und ungefähr zu der Säugeperiode des Seehunds (1. Mai bis zum 1. September) hat ein Abstand von mindestens 250 Metern zu den trocken gefallenen Sandbänke beachtet zu werden. Die maximale Fahrgeschwindigkeit beträgt 7 Knoten (13 km/h). Das Fischerboot verfügt über funktionstüchtige Ortungsgeräte für die Einhaltung dieser Vorgaben. Helikopterflüge und Freizeitflugverkehr in kleinem Rahmen Helikopterflüge über dem Gebiet sind ab einer Mindestflughöhe von 1000 Fuß gestattet (ca. 300 m). Gleitfliegen (parapenten) und Segelfliegen (Deltafliegen) über dem Gebiet ist nicht gestattet. In Hinsicht auf die weitere Freizeitluftfahrt (unmotorisiert und motorisiert) wird das Gebiet als Naturschutzgebiet gemäß dem Verhaltenskodex Verantwortungsbewusstes Fliegen betrachtet, der für diese Kategorie Anwendung findet : Das Gebiet wird weitestgehend gemieden; sofern ein Überfliegen nicht zu vermeiden ist, wird eine Flughöhe von mindestens 1000 Fuß (ca. 300 m) beachtet, außer falls dies aus Gründen der Flugsicherheit nicht möglich ist.
Article 2
Der Zugang zu dem innerhalb des Voordelta gelegenen Gebiets Bollen van de Ooster, wie dies auf der zu diesem Beschluss gehörenden Karte angegeben ist, wird beschränkt. Die Zugangsbeschränkungen zu dem Gebiet Bollen van de Ooster gelten während des ganzen Jahres für das kleinere, auf der Karte bezeichnete Sommerruhegebiet. Die Zugangsbeschränkungen gelten in der Zeit vom 1. November bis zum 1. April für das größere, ebenfalls auf der Karte bezeichnete Winterruhegebiet. Die Zugangsbeschränkungen für das Gebiet Bollen van de Ooster gelten für alle Arten von Aktivitäten unter Ausnahme der nachstehenden Aktivitäten: Berufs- und Freizeitschifffahrt durch einen Korridor die Schifffahrt durch das Winterruhegebiet auf dem markierten Korridor unter Beachtung einer maximalen Fahrgeschwindigkeit von 7 Knoten (13 km/h). Das Surfen und Segeln in dem Korridor ist jedoch nicht gestattet. Kanufahren, Windsurfen und Golfsurfen das Kanufahren (Seekajakfahren), Windsurfen und Golfsurfen im nordöstlichen Teil des Ruhegebiets während des ganzen Jahres, wie dies auf der beigelegten Karte angegeben ist (siehe Artikel 5). Das Betreten der trocken gefallenen Sandbank in diesem Teil des Ruhegebiets zum Zweck der Ausübung dieser genannten Sportarten ist ebenfalls gestattet. Helikopterflüge und Freizeitflugverkehr in kleinem Rahmen Helikopterflüge über dem Gebiet sind ab einer Mindestflughöhe von 1000 Fuß gestattet (ca. 300 m). Gleitfliegen (parapenten) und Segelfliegen (Deltafliegen) über dem Gebiet ist nicht gestattet. In Hinsicht auf die weitere Freizeitluftfahrt (unmotorisiert und motorisiert) wird das Gebiet als Naturschutzgebiet gemäß dem Verhaltenskodex Verantwortungsbewusstes Fliegen betrachtet, der für diese Kategorie Anwendung findet: Das Gebiet wird weitestgehend gemieden; sofern ein Überfliegen nicht zu vermeiden ist, wird eine Flughöhe von mindestens 1000 Fuß (ca. 300 m) beachtet, außer falls dies aus Gründen der Flugsicherheit nicht möglich ist.
Article 3
Der Zugang zu dem innerhalb des Voordelta gelegenen Gebiets Bollen van het Nieuwe Zand, wie dies auf der zu diesem Beschluss gehörenden Karte (siehe Artikel 5) angegeben ist, wird beschränkt. Die Zugangsbeschränkungen für das Gebiet Bollen van het Nieuwe Zand gelten nur vom 1. November bis zum 1. Mai. Die Zugangsbeschränkungen für das Gebiet Bollen van het Nieuwe Zand gelten für alle Arten von Aktivitäten unter Ausnahme der nachstehenden Aktivitäten: Helikopterflüge und Freizeitflugverkehr in kleinem Rahmen Helikopterflüge über dem Gebiet sind ab einer Mindestflughöhe von 1000 Fuß gestattet (ca. 300 m). Gleitfliegen (parapenten) und Segelfliegen (Deltafliegen) über dem Gebiet ist nicht gestattet. In Hinsicht auf die weitere Freizeitluftfahrt (unmotorisiert und motorisiert) wird das Gebiet als Naturschutzgebiet gemäß dem Verhaltenskodex Verantwortungsbewusstes Fliegen betrachtet, der für diese Kategorie Anwendung findet: Das Gebiet wird weitestgehend gemieden; sofern ein Überfliegen nicht zu vermeiden ist, wird eine Flughöhe von mindestens 1000 Fuß (ca. 300 m) beachtet, außer falls dies aus Gründen der Flugsicherheit nicht möglich ist.
Article 4
Die oben in den Artikeln 1 bis 3 dargelegten Zugangsbeschränkungen gelten aufgrund von Artikel 20 Absatz 4 Nsch-Gesetz 1998 nicht für die nachstehenden Aktivitäten: Durchführung erforderlicher staatlicher Aufgaben Die Anwesenheit während des gesamten Jahres für die Durchführung von Aufgaben, sei es mit oder ohne Wasserfahr-, Fahr- oder Flugzeuge behördlicherseits oder im Auftrag des Staates, insofern dies für die Durchführung der Instandhaltung und Pflege, die Markierung und Überwachung bzw. für Inspektions-, Aufsichts- und Fahndungsaufgaben sowie für militärische Aktivitäten erforderlich sein sollte. Instandhaltung von Kabeln und Leitungen Wartungsarbeiten an Kabeln und Leitungen zwischen dem 1. September und dem 1. Mai. Der Zugang außerhalb dieses Zeitraums ist nur in dringenden Notfällen gestattet; dies hat im Voraus von den Behörden beurteilt zu werden und ferner haben die möglichen weiteren Vorschriften beachtet zu werden.
Article 5
1 Die Gebiete, deren Zugänglichkeit anhand dieses Beschlusses eingeschränkt wird, sind auf der zu diesem Beschluss gehörenden Karte Beschluss zur Zugangsbeschränkung Hinderplaat, Bollen van de Ooster und Bollen van het Nieuwe Zand und der zu dieser Karte gehörenden Anlage mit umschließenden Koordinaten angegeben.
2 Auf dem Feld und Wasser sind die Begrenzungen des Gebiets, deren Zugänglichkeit eingeschränkt wird, anhand der angebrachten Betonnung und den Pfählen mit Beschilderung erkennbar.
3 Karten und andere Anlagen gemäß Absatz 1 können zu Prüfzwecken in einem Zeitraum von sechs Wochen nach Veröffentlichung in den Räumen der Direktion für regionale Angelegenheiten Süd beim Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität in der Keizersgracht 5 in Eindhoven eingesehen werden (Bürozeiten montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr).
Article 6
Dieser Beschluss wird im niederländischen Staatsanzeiger bekannt gegeben. Zu diesem Beschluss gehört eine Erläuterung, die im Zusammenhang mit der Verfügung zu lesen ist.
Article 1
Der Zugang zu dem innerhalb des Voordeltas gelegenen Bodenschutzgebiets, wie dies auf der zu diesem Beschluss gehörenden Karte angegeben ist, wird für die Baumkurrenfischerei (mit Grundschleppnetzen) mit Wasserfahrzeugen, die eine Motorleistung über 191 kW (260 PS) aufweisen, beschränkt. Diese Zugangsbeschränkung gilt während des gesamten Jahres.
Article 2
1. Das Gebiet, dessen Zugänglichkeit aufgrund dieses Beschlusses beschränkt wird, ist auf der zu diesem Beschluss gehörenden Karte Beschluss zur Zugangsbeschränkung Bodenschutzgebiet Voordelta und der zu dieser Karte gehörenden Anlage mit umschließenden Koordinaten angegeben. 2. Karten und andere Anlagen gemäß Absatz 1 können zu Prüfzwecken in einem Zeitraum von sechs Wochen nach Veröffentlichung in den Räumen der Direktion für regionale Angelegenheiten Süd beim Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität in der Keizersgracht 5 in Eindhoven eingesehen werden (Bürozeiten montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr).
Article 3
Dieser Beschluss wird im niederländischen Staatsanzeiger bekannt gegeben. Zu diesem Beschluss gehört eine Erläuterung, die im Zusammenhang mit der Verfügung zu lesen ist.
Article 1
Der Zugang zu dem Gebiet Verklikkerplaat, wie dies auf der zu diesem Beschluss gehörenden Karte angegeben ist, wird beschränkt. Die Zugangsbeschränkungen für das Gebiet Verklikkerplaat gelten während des ganzen Jahres. Die Zugangsbeschränkungen gelten für alle Arten von Aktivitäten unter Ausnahme der nachstehenden Aktivitäten: Helikopterflüge und Freizeitflugverkehr in kleinem Rahmen Helikopterflüge über dem Gebiet sind ab einer Mindestflughöhe von 1000 Fuß gestattet (ca. 300 m). Gleitfliegen (parapenten) und Segelfliegen (Deltafliegen) über dem Gebiet ist nicht gestattet. In Hinsicht auf die weitere Freizeitluftfahrt (unmotorisiert und motorisiert) wird das Gebiet als Naturschutzgebiet gemäß dem Verhaltenskodex Verantwortungsbewusstes Fliegen betrachtet, der für diese Kategorie Anwendung findet : Das Gebiet wird weitestgehend gemieden; sofern ein Überfliegen nicht zu vermeiden ist, wird eine Flughöhe von mindestens 1000 Fuß (ca. 300 m) beachtet, außer falls dies aus Gründen der Flugsicherheit nicht möglich ist.
Article 2
Der Zugang zu dem innerhalb des Voordeltas gelegenen Gebiet Slikken van Voorne, wie dies auf der zu diesem Beschluss gehörenden Karte angegeben ist, wird beschränkt. Die Zugangsbeschränkungen für das Gebiet Slikken van Voorne gelten während des ganzen Jahres. Die Zugangsbeschränkungen gelten nicht für die nachstehend angeführten Aktivitäten: Fischerei mit Schleppnetzen Die Fischerei mit Schleppnetzen ist im Rahmen der zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung bestehenden Nutzung während des gesamten Jahres unter Beachtung der folgenden Bedingungen gestattet. Dies betrifft einen Unternehmer, und zwar das Wasserfahrzeug Tholen 5. Der Mindestabstand, der zu den Hochwasserfluchtstellen auf dem Schlick zu beachten ist, beträgt 250 m. Das Fischerboot verfügt über funktionstüchtige Ortungsgeräte für die Einhaltung dieser Vorgaben. Helikopterflüge und Freizeitflugverkehr in kleinem Rahmen Helikopterflüge über dem Gebiet sind ab einer Mindestflughöhe von 1000 Fuß gestattet (ca. 300 m). Gleitfliegen (parapenten) und Segelfliegen (Deltafliegen) über dem Gebiet ist nicht gestattet. In Hinsicht auf die weitere Freizeitluftfahrt (unmotorisiert und motorisiert) wird das Gebiet als Naturschutzgebiet gemäß dem Verhaltenskodex Verantwortungsbewusstes Fliegen betrachtet, der für diese Kategorie Anwendung findet: Das Gebiet wird weitestgehend gemieden; sofern ein Überfliegen nicht zu vermeiden ist, wird eine Flughöhe von mindestens 1000 Fuß (ca. 300 m) beachtet, außer falls dies aus Gründen der Flugsicherheit nicht möglich ist.
Article 3
Die oben in Artikel 1 dargelegte Zugangsbeschränkung gilt aufgrund von Artikel 20 Absatz 4 Nsch-Gesetz 1998 nicht für die nachstehenden Aktivitäten: Durchführung erforderlicher staatlicher Aufgaben Die Anwesenheit während des gesamten Jahres für die Durchführung von Aufgaben, sei es mit oder ohne Wasserfahr-, Fahr- oder Flugzeuge behördlicherseits oder im Auftrag des Staates, insofern dies für die Durchführung der Instandhaltung und Pflege, die Markierung und Überwachung bzw. für Inspektions-, Aufsichts- und Fahndungsaufgaben sowie für militärische Aktivitäten erforderlich sein sollte. Instandhaltung von Kabeln und Leitungen Wartungsarbeiten an Kabeln und Leitungen zwischen dem 1. September und dem 1. Mai. Der Zugang außerhalb dieses Zeitraums ist nur in dringenden Notfällen gestattet; dies hat im Voraus von den Behörden beurteilt zu werden und ferner haben die möglichen weiteren Vorschriften beachtet zu werden.
Article 4
1 Die Gebiete, deren Zugänglichkeit aufgrund dieses Beschlusses beschränkt wird, ist auf der zu diesem Beschluss gehörenden Karte Beschluss zur Zugangsbeschränkung Verklikkerplaat und Slikken van Voorne und der zu dieser Karte gehörenden Anlage mit umschließenden Koordinaten angegeben.
2 Auf dem Feld und Wasser sind die Begrenzungen des Gebiets, deren Zugänglichkeit eingeschränkt wird, anhand der angebrachten Betonnung und den Pfählen mit Beschilderung erkennbar.
3 Karten und andere Anlagen gemäß Absatz 1 können zu Prüfzwecken in einem Zeitraum von sechs Wochen nach Veröffentlichung in den Räumen der Direktion für regionale Angelegenheiten Süd beim Ministerium für Landwirtschaft, Natur und Lebensmittelqualität in der Keizersgracht 5 in Eindhoven eingesehen werden (Bürozeiten montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr).
Article 5
Dieser Beschluss wird im niederländischen Staatsanzeiger bekannt gegeben. Zu diesem Beschluss gehört eine Erläuterung, die im Zusammenhang mit der Verfügung zu lesen ist.
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