Beschluss 2008/918/GASP des Rates vom 8. Dezember 2008 über die Einleitung der Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung der seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfälle vor der Küste Somalias (Atalanta)
Text
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Article 1
Der Operationsplan und die Einsatzregeln für die Militäroperation der Europäischen Union als Beitrag zur Abschreckung, Prävention und Bekämpfung von seeräuberischen Handlungen und bewaffneten Raubüberfällen vor der Küste Somalias (im Folgenden als „Militäroperation Atalanta“ bezeichnet) werden gebilligt.
Article 2
Die Militäroperation Atalanta wird am 8. Dezember 2008 eingeleitet.
Article 3
Der Befehlshaber der Militäroperation Atalanta (EU Operation Commander) wird mit sofortiger Wirkung ermächtigt, den Aktivierungsbefehl (ACTORD) zu erteilen, um die Verlegung der Truppen durchzuführen und die Ausführung der Mission zu beginnen.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 5
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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