2008/981/EG: Entscheidung der Kommission vom 5. Dezember 2008 zur Verlängerung der Geltungsdauer der Irland sowie dem Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland gewährten Ausnahmen von bestimmten Vorschriften der Richtlinien 91/440/EWG des Rates und 2001/14/EG des Europäischen Parlaments und des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 7703)
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Article 1
Die Geltungsdauer der Irland sowie dem Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland gemäß Artikel 14a Absatz 1 der Richtlinie 91/440/EWG gewährten Ausnahmen wird bis zum 14. März 2013 verlängert.
Article 2
Die Geltungsdauer der Irland sowie dem Vereinigten Königreich in Bezug auf Nordirland gemäß Artikel 33 Absatz 1 der Richtlinie 2001/14/EG gewährten Ausnahmen wird bis zum 14. März 2013 verlängert.
Article 3
Diese Entscheidung gilt ab dem 15. März 2008.
Article 4
Diese Entscheidung ist an Irland und das Vereinigte Königreich gerichtet.
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