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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EG) Nr. 338/2008 des Rates vom 14. April 2008 zur Anpassung der Polen in der Ostsee (Untergebiete 25—32, EG-Gewässer) für den Zeitraum 2008—2011 zuzuteilenden Fangquoten für Dorsch

CELEX
32008R0338
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2008-04-14
In force since
2008-04-18
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Für die Zwecke dieser Verordnung ist „die 2007 zu viel gefischte Menge“ die Menge, um die Polen im Jahr 2007 seine Quote für Dorsch (Gadus morhua) in der Ostsee (Untergebiete 25—32, EG-Gewässer) überschritten hat.

Article 2

Abweichend von Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 847/96 werden in den Jahren 2008 bis 2011 die Polen zuzuteilenden Quoten für Dorsch (Gadus morhua) in der Ostsee (Untergebiete 25—32, EG-Gewässer) über vier Jahre hinweg wie folgt gekürzt: a) im Jahr 2008 um 10 % der 2007 zu viel gefischten Menge und b) in den Jahren 2009, 2010 und 2011 um jeweils 30 % der 2007 zu viel gefischten Menge.

Article 3

1 Polen nimmt nationale Aktionspläne für die Kontrolle und Flottenumstrukturierung, die namentlich Maßnahmen mit nachstehender Zielsetzung haben, an und führt sie durch: a) Verstärkung der Kontrolle der Fangtätigkeiten, namentlich für den Teil der Flotte, bei dem Dorsch einen wesentlichen Teil des Fangs ausmacht; b) verbesserte Durchsetzung der gemeinschaftlichen und nationalen Bestanderhaltungsvorschriften und besonders der Fangbeschränkungen; c) Anpassung der Kapazität des Flottenteils, bei dem Dorsch einen wesentlichen Teil des Fangs ausmacht.

2 Die Kommission bewertet jedes Jahr die Durchführung der nationalen Aktionspläne gemäß Absatz 1 und erstattet dem Rat darüber Bericht. Werden Maßnahmen nicht plangemäß durchgeführt, so kann der Rat nach dem Verfahren gemäß Artikel 23 Absatz 2 der Verordnung (EWG) Nr. 2847/93 die Methode für die Abzüge gemäß Artikel 2 Buchstaben a und b ändern.

Article 4

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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