Verordnung (EG) Nr. 465/2008 der Kommission vom 28. Mai 2008 zur Prüf- und Informationspflicht der Importeure und Hersteller bestimmter im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe aufgeführter persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoffe gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die Hersteller und Importeure von im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe und im Anhang dieser Verordnung aufgeführten persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Stoffen übermitteln der Kommission die im Anhang genannten Informationen innerhalb der dort genannten Fristen und führen bei jedem Stoff die im Anhang angegebenen Prüfungen gemäß den dort festgelegten Protokollen durch. Sie übermitteln der Kommission außerdem innerhalb der im Anhang genannten Fristen für jede Prüfung einen Bericht zusammen mit den Prüfungsergebnissen.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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