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Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EG) Nr. 465/2008 der Kommission vom 28. Mai 2008 zur Prüf- und Informationspflicht der Importeure und Hersteller bestimmter im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe aufgeführter persistenter, bioakkumulierbarer und toxischer Stoffe gemäß der Verordnung (EWG) Nr. 793/93 des Rates (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32008R0465
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2008-05-28
In force since
2008-05-30
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Hersteller und Importeure von im Europäischen Verzeichnis der auf dem Markt vorhandenen chemischen Stoffe und im Anhang dieser Verordnung aufgeführten persistenten, bioakkumulierbaren und toxischen Stoffen übermitteln der Kommission die im Anhang genannten Informationen innerhalb der dort genannten Fristen und führen bei jedem Stoff die im Anhang angegebenen Prüfungen gemäß den dort festgelegten Protokollen durch. Sie übermitteln der Kommission außerdem innerhalb der im Anhang genannten Fristen für jede Prüfung einen Bericht zusammen mit den Prüfungsergebnissen.

Article 2

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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