Verordnung (EG) Nr. 685/2008 des Rates vom 17. Juli 2008 zur Aufhebung der Antidumpingzölle, die mit der Verordnung (EG) Nr. 85/2006 auf die Einfuhren von Zuchtlachs mit Ursprung in Norwegen eingeführt wurden
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Die gemäß Artikel 11 Absatz 3 der Verordnung (EG) Nr. 384/96 eingeleitete teilweise Interimsprüfung der geltenden Antidumpingmaßnahmen gegenüber den Einfuhren von gezüchtetem (nicht wildem) Lachs, auch filetiert, frisch, gekühlt oder gefroren, mit Ursprung in Norwegen, der gegenwärtig unter den KN-Codes ex03021200, ex03031100, ex03031900, ex03032200, ex03041913 und ex03042913 eingereiht wird, wird eingestellt. Der mit der Verordnung (EG) Nr. 85/2006 eingeführte endgültige Antidumpingzoll auf die Einfuhren vorgenannter Waren wird aufgehoben. Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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