Verordnung (EG) Nr. 1187/2008 des Rates vom 27. November 2008 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls und zur endgültigen Vereinnahmung des vorläufigen Zolls auf die Einfuhren von Mononatriumglutamat mit Ursprung in der Volksrepublik China
Text
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Article 1
1 Es wird ein endgültiger Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Mononatriumglutamat des KN-Codes ex29224200 (TARIC-Code 2922420010) mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführt.
2 Für die von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzölle auf den Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft, unverzollt: UnternehmenAntidumpingzollsatz (%)TARIC-Zusatzcode Hebei Meihua MSG Group Co., Ltd, und Tongliao Meihua Bio-Tech Co., Ltd 33,8A883Fujian Province Jianyang Wuyi MSG Co., Ltd36,5A884Alle übrigen Unternehmen39,7A999
3 Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.
Article 2
Die Sicherheitsleistungen für den mit der Verordnung (EG) Nr. 492/2008 eingeführten vorläufigen Antidumpingzoll auf die Einfuhren von Mononatriumglutamat mit Ursprung in der Volksrepublik China, das unter den KN-Code ex29224200 (TARIC-Code 2922420010) fällt, werden endgültig vereinnahmt.
Article 3
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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