Verordnung (EG) Nr. 1204/2008 der Kommission vom 3. Dezember 2008 zur Eintragung bestimmter Namen in das Register der garantiert traditionellen Spezialitäten gemäß der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 des Rates über die garantiert traditionellen Spezialitäten bei Agrarerzeugnissen und Lebensmitteln (kodifizierte Fassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Die in Anhang I angeführten Namen werden gemäß Artikel 9 Absatz 4 und Absatz 5 Unterabsatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 509/2006 in das „Register der garantiert traditionellen Spezialitäten“ eingetragen.
Article 2
Bei der Vermarktung des Erzeugnisses „Leche certificada de Granja“ in anderen Sprachen als Spanisch muss das Etikett die Angabe „nach spanischer Tradition“ oder eine entsprechende Angabe in einer anderen Sprache tragen. Bei der Vermarktung des Erzeugnisses „Traditional Farmfresh Turkey“ in anderen Sprachen als Englisch muss das Etikett die Angabe „nach britischer Tradition“ oder eine entsprechende Angabe in einer anderen Sprache tragen.
Article 3
Die Verordnung (EG) Nr. 2301/97 wird aufgehoben. Bezugnahmen auf die aufgehobene Verordnung gelten als Bezugnahmen auf die vorliegende Verordnung und sind nach Maßgabe der Entsprechungstabelle in Anhang III zu lesen.
Article 4
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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