Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EG) Nr. 1256/2008 des Rates vom 16. Dezember 2008 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf Einfuhren bestimmter geschweißter Rohre aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit Ursprung in Belarus, in der Volksrepublik China und in Russland nach einem Verfahren gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 384/96, mit Ursprung in Thailand nach einer Überprüfung wegen bevorstehenden Außerkrafttretens gemäß Artikel 11 Absatz 2 der genannten Verordnung, mit Ursprung in der Ukraine nach einer Überprüfung wegen bevorstehenden Außerkrafttretens gemäß Artikel 11 Absatz 2 und einer Interimsüberprüfung gemäß Artikel 11 Absatz 3 der genannten Verordnung und zur Einstellung der Verfahren betreffend die Einfuhren derselben Ware mit Ursprung in Bosnien und Herzegowina und der Türkei

CELEX
32008R1256
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2008-12-16
In force since
2008-12-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Auf die Einfuhren von geschweißten Rohren aus Eisen oder nicht legiertem Stahl mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von 168,3 mm oder weniger (ausgenommen sind Rohre von der für Öl- und Gasfernleitungen verwendeten Art, Rohre von der für das Bohren und Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art, Präzisionsstahlrohre und Rohre für Gas- oder Flüssigkeitsleitungen, mit Form-, Verschluss- oder Verbundstücken, für zivile Luftfahrzeuge) mit Ursprung in Belarus, der Volksrepublik China, Russland, Thailand, der Türkei und der Ukraine, die derzeit unter den KN-Codes ex73063041, ex73063049, ex73063072 und ex73063077 (TARIC-Codes 7306304120, 7306304920, 7306307280 und 7306307780) eingereiht werden, wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt.

2 Für die in Absatz 1 genannten und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellten Waren gelten folgende endgültige Antidumpingzölle auf den Nettopreis frei Grenze der Gemeinschaft, unverzollt: LandUnternehmenAntidumpingzoll %TARIC-ZusatzcodeThailandSaha Thai Steel Pipe Co. Ltd21,7A405Alle übrigen Unternehmen35,2A999UkraineOJSC Interpipe Nihnedeneprovsky Tube Rolling Plant und OJSC Interpipe Novomoskovsk Pipe Production Plant10,7A345Alle übrigen Unternehmen44,1A999VR ChinaAlle Unternehmen90,6—Russland(365) TMK Group (Seversky Pipe Plant Open Joint Stock Company und Joint Stock Company Taganrog Metallurgical Works)16,8A892OMK Group (Open Joint Stock Company Vyksa Steel Works und Joint Stock Company Almetjvesk Pipe Plant)10,1A893Alle übrigen Unternehmen20,5A999BelarusAlle Unternehmen38,1—

3 Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollvorschriften Anwendung.

Article 2

Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in Bosnien und Herzegowina wird eingestellt.

Article 3

Das Antidumpingverfahren betreffend die Einfuhren der betroffenen Ware mit Ursprung in der Türkei wird eingestellt.

Article 4

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions