2009/3/EG: Beschluss der Kommission vom 18. Dezember 2008 über die Bildung gemeinschaftlicher Impfstoffreserven gegen die Pferdepest
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Article 1
1 Die Gemeinschaft trifft Vorkehrungen zum Ankauf von 100000 Dosen lyophilisierter monovalenter attenuierter Lebendimpfstoffe, einschließlich der notwendigen Lösungen, gegen die Pferdepest jedes der Serotypen 1, 2, 3, 4, 6, 7 und 8.
2 Die Vorkehrungen gemäß Absatz 1 umfassen die Bereitstellung und die Lagerung von insgesamt 700000 Dosen lyophilisierter Impfstoffe und die unverzügliche Verbringung der genannten Impfstoffe an einen im Notfall von der Kommission benannten Ort in der Europäischen Union oder in ihrer epidemiologisch relevanten direkten Nachbarschaft.
Article 2
Die Kosten für die Maßnahmen gemäß Artikel 1 dürfen in einem Zeitraum von zwei Jahren 500000 EUR nicht übersteigen.
Article 3
Um die Ziele von Artikel 1 und 2 zu erreichen, schließt die Kommission für 2009 und 2010 einen Liefervertrag mit Onderstepoort Biological Products Ltd (OBP) in Südafrika über Folgendes ab: Bereitstellung und Lagerung der in Artikel 1 Absatz 1 beschriebenen Impfstoffe, Lieferung der Impfstoffe zusammen mit den Lösungen gemäß Artikel 1 Absatz 2 und Einzelheiten der Entsorgung der abgelaufenen Impfstoffe.
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