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Seqlense EUR-Lex

2009/333/EG: Beschluss der Kommission vom 20. April 2009 über den finanziellen Beitrag der Gemeinschaft im Jahr 2009 für die Computerisierung der veterinärrechtlichen Verfahren, das Tierseuchenmeldesystem, Kommunikationsmaßnahmen, Studien und Bewertungen sowie über direkte Finanzhilfen für das Internationale Tierseuchenamt (OIE) gemäß Artikel 168 Absatz 1 Buchstabe c der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2342/2002

CELEX
32009D0333
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2009-04-20
In force since
2009-04-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der Durchführung einer Studie über die Machbarkeit einer globalen Überarbeitung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zum Tierschutz und über die Einbeziehung von Indikatoren betreffend den Schutz landwirtschaftlicher Nutztiere in diese Vorschriften wird bis zu einem Höchstbetrag von 250000 EUR genehmigt.

Article 2

Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der Durchführung einer Studie zur Folgenabschätzung im Zusammenhang mit dem Schutz von Zuchtfischen bei Transport und Schlachtung wird bis zu einem Höchstbetrag von 150000 EUR genehmigt.

Article 3

Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der Durchführung einer Studie über die Bewertung der Gemeinschaftsmaßnahmen im Bereich Tierschutz wird bis zu einem Höchstbetrag von 350000 EUR genehmigt.

Article 4

Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der Durchführung einer Studie als Grundlage für die Folgenabschätzung im Zusammenhang mit dem allgemeinen Tiergesundheitsrecht wird bis zu einem Höchstbetrag von 150000 EUR genehmigt.

Article 5

Die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an der Durchführung einer Machbarkeitsstudie im Hinblick auf die Überarbeitung der Entscheidung 90/424/EWG wird bis zu einem Höchstbetrag von 250000 EUR genehmigt.

Article 6

Die gemeinschaftliche Finanzhilfe für Unterbringung, Betrieb und Pflege des mit der Entscheidung 2003/24/EG eingeführten TRACES-Systems wird anhand der folgenden Aufschlüsselung der Beträge und Ziele genehmigt: a) 600000 EUR für die Unterbringung des Systems; b) 450000 EUR für den Erwerb der erforderlichen Logistikleistungen im Rahmen der Benutzerunterstützung; c) 400000 EUR für den Erwerb der zur Anpassung des Systems an rechtliche und technische Entwicklungen erforderlichen Systempflege; d) 380000 EUR für die erforderlichen Entwicklungen im Bereich der Datenverarbeitung; e) 300000 EUR für die Entwicklung einer Schnittstelle zwischen den einzelstaatlichen Datenbanken zur Rinderkennzeichnung; f) 120000 EUR für den Erwerb von Informatiklizenzen.

Article 7

Die gemeinschaftliche Finanzhilfe in Höhe von 270000 EUR für die Aktualisierung des Tierseuchenmeldesystems gemäß Entscheidung 2005/176/EG wird genehmigt.

Article 8

Es wird genehmigt, dass die Kommission die zuständigen Stellen und die Öffentlichkeit nach folgender Aufschlüsselung der Beträge und Ziele über die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften zu Tiergesundheit und Tierschutz unterrichtet: 1,4 Mio. EUR für Veröffentlichungen, Informationsverbreitung und die Tiergesundheitsstrategie, 150000 EUR für Veröffentlichungen, Informationsverbreitung und die Tiersschutzstrategie.

Article 9

Die Beteiligung der Gemeinschaft an der Finanzierung der internationalen Konferenz über Maul- und Klauenseuche, die die Weltorganisation für Tiergesundheit 2009 ausrichtet, wird mit einem Betrag von 200000 EUR genehmigt, der eine gemeinschaftliche Kofinanzierung von höchstens 33 % der gesamten förderfähigen Kosten darstellt.

Article 10

Die finanzielle Beteiligung erfolgt gemäß den Artikeln 1 bis 9 zu Lasten der Haushaltslinie 17 04 02 01 des Gesamthaushaltsplans der Europäischen Union für das Haushaltsjahr 2009. Die Auftragnehmer der in Artikel 1, 2, 3 und 4 genannten Studien werden auf der Grundlage des Bewertungsrahmenvertrags der GD SANCO (Los 3 — Lebensmittelkette) ausgewählt. Die Auftragnehmer der in Artikel 5 genannten Studie werden auf der Grundlage einer Ausschreibung für einen Einzelvertrag im letzten Quartal 2009 ausgewählt. Die finanzielle Beteiligung gemäß den Artikeln 6 und 7 soll über folgende DIGIT-Rahmenverträge erfolgen: DI 5370, DI 5711, DI 5712, DI 5716, DI 5717, DI 5719, DI 5720, DI 6350.

Article 11

Für die finanzielle Beteiligung gemäß Artikel 9 wird mit der OIE ohne Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen eine Finanzhilfevereinbarung abgeschlossen, da die OIE als zwischenstaatliche Organisation weltweit für die Verbesserung der Tiergesundheit zuständig ist und de facto eine Monopolstellung innehat.

Relations

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