2009/375/EG: Beschluss der Kommission vom 8. Mai 2009 über die Finanzierung eines Arbeitsprogramms 2009 für Ausbildungstools in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit
Text
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Article 1
Das im Anhang beschriebene Arbeitsprogramm für 2009 betreffend die Finanzierung von Maßnahmen für Ausbildungstools in den Bereichen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit, Tierschutz und Pflanzengesundheit wird angenommen. Der Generaldirektor der Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher ist für seine Veröffentlichung und Durchführung zuständig. Im Rahmen des Höchstbetrags der vorläufigen Haushaltsmittel für jede einzelne Aktion werden Änderungen, die in der Summe 20 % des Höchstbeitrags der Gemeinschaft nicht überschreiten, als unerheblich betrachtet, sofern dadurch die Art und die Ziele des Arbeitsprogramms nicht wesentlich verändert werden. Der Anweisungsbefugte gemäß Artikel 59 der Haushaltsordnung kann solche Änderungen nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit der Haushaltsführung beschließen.
Article 2
Der in die Haushaltslinie 17 01 04 31 eingetragene Betriebskostenzuschuss wird an die „Exekutivagentur für Gesundheit und Verbraucher“ gezahlt.
Article 3
Die von dem Arbeitsplan im Anhang abgedeckten Mittel können gemäß Artikel 83 der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1605/2002 zur Zahlung von Verzugszinsen verwendet werden.
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