2009/451/EG: Entscheidung der Kommission vom 8. Juni 2009 zum Wunsch des Vereinigten Königreichs auf Annahme der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 des Rates über die Zuständigkeit, das anwendbare Recht, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen und die Zusammenarbeit in Unterhaltssachen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 4427)
Text
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Article 1
Die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 gilt gemäß Artikel 2 für das Vereinigte Königreich.
Article 2
Die Verordnung (EG) Nr. 4/2009 tritt für das Vereinigte Königreich ab dem 1. Juli 2009 in Kraft. Artikel 2 Absatz 2, Artikel 47 Absatz 3, Artikel 71, 72 und 73 gelten ab dem 18. September 2010. Die übrigen Bestimmungen der Verordnung gelten ab dem 18. Juni 2011, sofern das Haager Protokoll von 2007 über das auf Unterhaltspflichten anzuwendende Recht bis dahin in der Gemeinschaft anwendbar ist. Anderenfalls findet diese Verordnung ab dem Tag des Beginns der Anwendbarkeit jenes Protokolls in der Gemeinschaft Anwendung.
Article 3
Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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