Skip to content
Seqlense EUR-Lex

2009/485/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Oktober 2008 über die von Frankreich geplante staatliche Beihilfe C 44/07 (ehemals N 460/07) zugunsten des Unternehmens FagorBrandt (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 5995) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32009D0485
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2008-10-21
In force since
2009-06-23
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Beihilfe in Höhe von 31 Mio. EUR, die Frankreich dem Unternehmen FagorBrandt zu gewähren plant, ist unter den Bedingungen in Artikel 2 mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.

Article 2

1 Die französischen Behörden sind gehalten, die Auszahlung der in Artikel 1 genannten Beihilfe an das Unternehmen FagorBrandt auszusetzen, bis die in der Entscheidung 2004/343/EG behandelte mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbare Beihilfe zurückgezahlt ist.

2 Der Umstrukturierungsplan von FagorBrandt in der Fassung, die Frankreich der Kommission am 6. August 2006 übermittelt hat, wird vollständig umgesetzt.

3 FagorBrandt stellt den Vertrieb von Kühl-, Gar- und Geschirrspülgeräten der Marke Vedette für einen Zeitraum von fünf Jahren ein; dieser Zeitraum muss spätestens sieben Monate nach dem Tag der Bekanntgabe dieser Entscheidung beginnen.

4 Damit die Kommission die Verwirklichung der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Bedingungen verfolgen kann, informiert Frankreich die Kommission mit Hilfe von Jahresberichten über die Fortschritte bei der Umstrukturierung des Unternehmens FagorBrandt, über die Rückzahlung der in Absatz 1 genannten mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbaren Beihilfe, über die Auszahlung der mit dem Gemeinsamen Markt vereinbaren Beihilfe und über die Umsetzung der Ausgleichsmaßnahmen.

Article 3

Frankreich unterrichtet die Kommission innerhalb von zwei Monaten ab dem Tag der Bekanntgabe dieser Entscheidung über die Maßnahmen, die ergriffen wurden, um der Entscheidung nachzukommen.

Article 4

Diese Entscheidung ist an die Französische Republik gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions