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Seqlense EUR-Lex

2009/492/EG: Beschluss der Kommission vom 22. Juni 2009 über eine finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft am Treuhandfonds 911100MTF/INT/003/EEC (TFEU 970089129) zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche außerhalb der Gemeinschaft

CELEX
32009D0492
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2009-06-22
In force since
2009-06-22
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Der Saldo des Treuhandfonds 911100MTF/INT/003/EEC (TFEU 970089129) („der Treuhandfonds“) zum 31. Dezember 2008 wird auf 677855 EUR festgesetzt.

2 Der Gemeinschaftsbeitrag zum Treuhandfonds wird auf einen Höchstbetrag von 8000000 EUR für einen Zeitraum von vier Jahren ab 1. Januar 2009 festgelegt.

3 Die erste Rate des Betrags gemäß Absatz 2 für das Jahr 2009 setzt sich zusammen aus: a) dem Saldo gemäß Absatz 1 und b) einem Gemeinschaftsbeitrag, der so bemessen ist, dass sich für den Treuhandfonds ein Gesamtbetrag in USD ergibt, der dem Betrag von 2000000 EUR entspricht.

4 Die Ausgaben des Treuhandfonds in den Jahren 2009, 2010, 2011 und 2012 sind durch jährliche Gemeinschaftsbeiträge auszugleichen, die in den Jahren 2010, 2011, 2012 bzw. 2013 zu zahlen sind. Voraussetzung für diese Zahlungen ist jedoch, dass im Gemeinschaftshaushalt entsprechende Mittel zur Verfügung stehen.

5 Die jährlichen Gemeinschaftsbeiträge gemäß Absatz 4 basieren auf der Bilanz der Europäischen Kommission zur Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche (EUFMD), die der Jahrestagung des Exekutivausschusses oder der alle zwei Jahre stattfindenden Vollversammlung der EUFMD vorgelegt wird und gemäß den Vorschriften der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation (FAO) belegt ist.

Article 2

1 Die Kommission und die FAO schließen zum 1. Januar 2009 für einen Zeitraum von vier Jahren ein Durchführungsabkommen über die Verwendung und die Verwaltung des Treuhandfonds ab.

2 Der Treuhandfonds wird im Einklang mit dem Durchführungsabkommen gemäß Absatz 1 gemeinsam von der Kommission und der EUFMD verwaltet.

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