2009/581/EG: Entscheidung der Kommission vom 29. Juli 2009 über eine Finanzhilfe der Gemeinschaft für die Dringlichkeitsmaßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza in Cloppenburg, Deutschland, im Dezember 2008 und im Januar 2009 (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 5869)
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Article 1 Finanzhilfe der Gemeinschaft für Deutschland
Deutschland kann eine Finanzhilfe der Gemeinschaft für die Kosten gewährt werden, die diesem Mitgliedstaat im Zusammenhang mit den in Artikel 3a Absätze 2 und 3 der Entscheidung 90/424/EWG genannten Maßnahmen zur Bekämpfung der Aviären Influenza im Dezember 2008 und Januar 2009 in Cloppenburg entstanden sind.
Article 2 Zahlungsmodalitäten
Als Teil der Finanzhilfe der Gemeinschaft gemäß Artikel 1 wird eine erste Tranche von 2000000 EUR gezahlt.
Article 3 Adressat
Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.
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