2009/592/EG: Entscheidung des Rates vom 13. Juli 2009 zur Änderung der Entscheidung 2009/290/EG über einen mittelfristigen finanziellen Beistand der Gemeinschaft für Lettland
Text
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Article 1
Die Entscheidung 2009/290/EG wird wie folgt geändert: 1. Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a erhält folgende Fassung: „a) Durchführung eines klar festgelegten mittelfristigen finanzpolitischen Programms, um das gesamtstaatliche Defizit unter den EGV-Referenzwert von 3 % des BIP zu senken, wobei ein Zeitrahmen und ein Konsolidierungspfad entsprechend den im Rahmen des Defizitverfahrens angenommenen Empfehlungen des Rates an Lettland eingehalten werden sollten.“ 2. Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) Mit dem Konsolidierungspfad in Einklang stehende Ausführung des Haushalts 2009 und Verabschiedung eines Haushalts für 2010 mit nachhaltigen Maßnahmen.“
Article 2
Diese Entscheidung ist an die Republik Lettland gerichtet.
Article 3
Diese Entscheidung wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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