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Seqlense EUR-Lex

2009/715/EG: Entscheidung der Kommission vom 23. September 2009 über die Nichtaufnahme von Chlorthal-dimethyl in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG des Rates und den Widerruf der Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit diesem Wirkstoff (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2009) 6431) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32009D0715
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2009-09-23
In force since
2009-09-24
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Chlorthal-dimethyl wird nicht als Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen.

Article 2

Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass a) Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorthal-dimethyl bis zum 23. März 2010 widerrufen werden; b) ab dem Tag der Veröffentlichung der vorliegenden Entscheidung keine Zulassungen für Pflanzenschutzmittel mit dem Wirkstoff Chlorthal-dimethyl erteilt oder verlängert werden.

Article 3

Jede von den Mitgliedstaaten gemäß Artikel 4 Absatz 6 der Richtlinie 91/414/EWG gewährte Frist muss so kurz wie möglich sein und endet spätestens am 23. März 2011.

Article 4

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

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