Skip to content
Seqlense EUR-Lex

2009/775/EG: Entscheidung der Kommission vom 21. Oktober 2008 über die staatliche Beihilfe C 10/08 (ex NN 7/08), die Deutschland für die Umstrukturierung der IKB Deutsche Industriebank AG gewährt hat (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2008) 6022) (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32009D0775
Document type
DEC_ENTSCHEID
Sector
Legislation
Date of document
2008-10-21
In force since
2009-10-23
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die Beihilfen, die Deutschland auf der Grundlage der von ihm vorgelegten Vereinbarungen und Dokumente zugunsten der IKB Deutsche Industriebank AG (nachstehend: IKB) gewährt hat, sind vorbehaltlich der in Artikel 2 genannten Bedingungen und Auflagen mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar.

Article 2

1 Deutschland stellt sicher, dass der Umstrukturierungsplan für die IKB, den Deutschland der Kommission am 25. September 2008 übermittelte, bis zum 30. September 2011 vollständig umgesetzt wird.

2 Deutschland stellt sicher, dass die folgenden Aktivpositionen der IKB an eine dritte, von der IKB und der KfW unabhängige Partei veräußert bzw. liquidiert werden: a) Das gesamte Geschäftssegment der Immobilienfinanzierung, das sowohl die inländische als auch die internationale Immobilienfinanzierung umfasst, wird zum 31 Dezember 2008 eingestellt und aktiv abgewickelt , wobei […] % bis zum 30. September 2010, weitere […] % bis zum 30. September 2011 und der Rest innerhalb der jeweiligen Fälligkeitsfristen zu veräußern sind. Die Abwicklung betrifft auch die IKB Immobilien Management GmbH, die IKB Projektentwicklungs GmbH Co. KG, und die IKB Projektentwicklungsverwaltungsgesellschaft mbH. b) Die Tochtergesellschaft IKB International S.A. Luxembourg wird bis zum 30. September 2011 aktiv abgewickelt. Ab dem 31. März 2009 werden keine Neugeschäfte mehr eingegangen. Von den Geschäftsfeldern dieser Tochtergesellschaft werden die für die Bereiche Firmenkunden und Strukturierte Finanzierungen wichtigen Geschäfte von der IKB- übernommen. c) Die IKB Capital Corporation New York wird bis zum 30. September 2011 aktiv abgewickelt, wobei […] % des Kreditportfolios zum 30. September 2010 zu veräußern sind. Ab dem 31. Dezember 2008 werden keine Neugeschäfte mehr eingegangen. d) Die Geschäftstätigkeiten der IKB AG in Amsterdam werden bis zum […] aktiv abgewickelt. Ab dem 31. Dezember 2008 werden keine Neugeschäfte mehr eingegangen. e) Die 50 %ige Beteiligung an der Movesta Lease and Finance GmbH wird bis zum 30. September 2011 veräußert. f) Weitere in der Bilanz ursprünglich ausgewiesene nicht strategische Aktivpositionen werden mit einem Nominalwert von 1,7 Mrd. EUR (Buchwert per 31. März 2007) bis zum 30. September 2011 aktiv abgewickelt.

3 Deutschland stellt sicher, dass die Gesamtbilanzsumme der IKB zum 30. September 2011 höchstens 33,5 Mrd. EUR beträgt .

4 Im Falle unvorhersehbarer Umstände, insbesondere bei anhaltender Kapitalmarktkrise oder bei Unmöglichkeit der Veräußerung bestimmter Aktivpositionen, können die in den Absätzen 2 und 3 genannten Maßnahmen geändert oder ersetzt werden oder eine Fristverlängerung vorgenommen werden, sofern dies mindestens zwei Monate vor der jeweiligen Frist ausreichend begründet wird und die Kommission binnen zwei Monaten keine Einwände erhebt.

5 Damit die Erfüllung der in den Absätzen 1, 2 und 3 festgelegten Bedingungen und Auflagen überwacht werden kann, übermittelt Deutschland bis 2012 jährlich spätestens am 31. Juli Berichte über den Fortgang der Umsetzung des Umstrukturierungsplans und dieser Bedingungen und Auflagen.

Article 3

Diese Entscheidung ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions