Beschluss 2009/969/GASP des Rates vom 15. Dezember 2009 zur Verlängerung der im Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen gegen einzelne belarussische Amtsträger und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2009/314/GASP
Text
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Article 1
Die Geltungsdauer der in dem Gemeinsamen Standpunkt 2006/276/GASP vorgesehenen restriktiven Maßnahmen wird bis zum 31. Oktober 2010 verlängert.
Article 2
1 Die nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe b des Gemeinsamen Standpunkts 2006/276/GASP verhängten Maßnahmen werden, was Herrn Juri Nikolaewitsch Podobed betrifft, bis zum 31. Oktober 2010 ausgesetzt.
2 Die Maßnahmen nach Artikel 1 Absatz 1 Buchstabe c des Gemeinsamen Standpunkts 2006/276/GASP werden bis zum 31. Oktober 2010 ausgesetzt.
Article 3
Dieser Beschluss wird vor dem 31. Oktober 2010 im Lichte der Situation in Belarus überprüft.
Article 4
Der Gemeinsame Standpunkt 2009/314/GASP wird aufgehoben.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 6
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
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