Beschluss des Rates vom 22. Dezember 2009 über die Gewährung einer staatlichen Beihilfe durch die Behörden der Republik Ungarn für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. Dezember 2013
Text
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Article 1
Eine außergewöhnliche staatliche Beihilfe der ungarischen Regierung in Höhe von bis zu 4000 Mio. HUF, die zwischen dem 1. Januar 2010 und dem 31. Dezember 2013 als Zinsvergünstigung und Direktzuschuss für den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen gewährt wird, wird als mit dem Binnenmarkt vereinbar betrachtet.
Article 2
Dieser Beschluss ist an die Republik Ungarn gerichtet.
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